Gute Laborpraxis (GLP)

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Gute Laborpraxis (GLP)

 

„Die Gute Laborpraxis (GLP) ist ein Qualitätssicherungssystem, das sich mit dem organisatorischen Ablauf und den Rahmenbedingungen befasst, unter denen nicht-klinische gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen geplant, durchgeführt und überwacht werden sowie mit der Aufzeichnung, Archivierung und Berichterstattung der Prüfungen.”

So lautet die Definition zur Guten Laborpraxis in den GLP-Grundsätzen der OECD, die nachfolgend in EG-Richtlinien und anschließend in deutsches Recht übernommen wurden (Anhang 1 des Chemikaliengesetzes [ChemG]).
Durch die weltweite Implementierung und weitgehende gegenseitige Anerkennung von Prüfdaten hat die GLP wie kaum ein anderes Qualitätssicherungssystem zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zum Tierschutz beigetragen.
Die GLP-Grundsätze enthalten Regeln zu:
  • Organisation und Personal der Prüfeinrichtung
  • Geräte, Materialien und Reagenzien
  • Qualitätssicherungsprogramm
  • Räumlichkeiten und Einrichtungen
  • Standardarbeitsanweisungen (SOPs)
  • Prüfungsablauf
  • Prüfsysteme
  • Prüf- und Referenzgegenstände
  • Bericht über die Prüfergebnisse
  • Archivierung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Materialien.
Mehr Informationen über GLP hat die GLP-Bundesstelle im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Die Adresse lautet: http://www.bfr.bund.de

Zuständiger Ansprechpartner für die Ausstellung von GLP-Bescheinigungen und die Überwachung der Einhaltung der GLP-Grundsätze ist in Baden-Württemberg die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz.
 

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Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz :