Gute Laborpraxis (GLP)
„Die Gute Laborpraxis (GLP) ist ein Qualitätssicherungssystem, das sich mit dem organisatorischen Ablauf und den Rahmenbedingungen befasst, unter denen nicht-klinische gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen geplant, durchgeführt und überwacht werden sowie mit der Aufzeichnung, Archivierung und Berichterstattung der Prüfungen.”
So lautet die Definition zur Guten Laborpraxis in den GLP-Grundsätzen der OECD, die nachfolgend in EG-Richtlinien und anschließend in deutsches Recht übernommen wurden (Anhang 1 des Chemikaliengesetzes [ChemG]).
Durch die weltweite Implementierung und weitgehende gegenseitige Anerkennung von Prüfdaten hat die GLP wie kaum ein anderes Qualitätssicherungssystem zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zum Tierschutz beigetragen.
Die GLP-Grundsätze enthalten Regeln zu:
Mehr Informationen über GLP hat die GLP-Bundesstelle im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
- Organisation und Personal der Prüfeinrichtung
- Geräte, Materialien und Reagenzien
- Qualitätssicherungsprogramm
- Räumlichkeiten und Einrichtungen
- Standardarbeitsanweisungen (SOPs)
- Prüfungsablauf
- Prüfsysteme
- Prüf- und Referenzgegenstände
- Bericht über die Prüfergebnisse
- Archivierung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Materialien.
Die Adresse lautet: http://www.bfr.bund.de
Zuständiger Ansprechpartner für die Ausstellung von GLP-Bescheinigungen und die Überwachung der Einhaltung der GLP-Grundsätze ist in Baden-Württemberg die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz.