Warum REACH?
Das Wort „REACH“ stellt dabei eine Abkürzung dar und steht für die Registrierung („registration“), Bewertung („evaluation“) und Zulassung („authorisation“) von Chemikalien. Mit diesen Bausteinen wurde eine umfassende Neustrukturierung der europäischen Chemikalienpolitik vorgenommen.
Hauptziel von REACH ist die Verbesserung des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Hier wurden unter der bisherigen Chemikaliengesetzgebung gravierende Schwächen, insbesondere durch Wissenslücken auf dem Gebiet der chemischen Altstoffe gesehen: Während die so genannten „angemeldeten Stoffe“ (ab September 1981 bis Ende Mai 2008 in Verkehr gebrachte Stoffe) umfassend hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit für Umwelt und Gesundheit bewertet werden mussten, unterlagen die Altstoffe (im Wesentlichen vor September 1981 auf dem Markt) nie solchen umfassenden Prüfvorschriften. Den knapp 3.000 angemeldeten und geprüften Stoffen stehen so auf dem heutigen Markt gut 100.000 verschiedene Altstoffe gegenüber, für die relevante Wissenslücken befürchtet werden.
Mit REACH – einem einheitlichen System für alle Stoffe – wird in diesem Punkt Abhilfe geschaffen: Für chemische Stoffe, die in einer Menge von über 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden, sind ausführliche Angaben hinsichtlich Risiken gegenüber Mensch und Umwelt erforderlich. Dies hat zur Folge, dass für rund 30.000 Altstoffe, die über dieser Mengenschwelle liegen, entsprechende Nachuntersuchungen im Rahmen einer Registrierung nach REACH erforderlich werden. Diese sind in Übergangsfristen bis max. 1. Juni 2018 von den Unternehmen abzuarbeiten. Für weitere rund 1.500 besonders Besorgnis erregende Stoffe kann darüber hinaus eine gesonderte Zulassung erforderlich werden.
Wurden kritische chemische Altstoffe bisher nach und nach in Prüfprogrammen durch die nationalen Behörden abgearbeitet, so wurde mit REACH eine Beweislastumkehr eingeleitet. Mit REACH sind ausschließlich die Unternehmen für die Untersuchung der Chemikalien verantwortlich. Dabei gilt der Grundsatz „no data – no market“: Stoffe, zu denen keine ausreichenden Kenntnisse vorliegen, dürfen weder hergestellt noch vermarktet werden. Die Rolle der Behörden in Deutschland und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) beschränkt sich im Wesentlichen auf die Überwachung und die Verwaltung der eingereichten Daten. Weitere umfangreiche Regelungen, die es derzeit schon zu Herstellungs- und Verwendungsverboten sowie zur Beschränkung des Inverkehrbringens für bestimmte Chemikalien gibt, wurden in die REACH-Verordnung integriert.