Bewertung

 

Bewertung

 
Die Bewertung (oder auch Evaluierung) steht für eine Überprüfung des Registrierungsdossiers. Man unterscheidet die so genannte „Dossierbewertung“ und die „Stoffbewertung“:

  • Dossierbewertung:

    Die Dossierbewertung dient vorwiegend der Qualitätssicherung der Daten und der Vermeidung überflüssiger Tierversuche. Verantwortlich für die Dossierbewertung ist die zentrale Europäische Chemikalienagentur (ECHA).

    Die ECHA prüft zum einen eingereichte Versuchsvorschläge. Geprüft wird insbesondere, ob die Versuchsvorschläge den Anforderungen der REACH-Verordnung genügen und ob z.B. Tierversuche – im Falle mehrerer Registrierungspflichtiger – vermieden werden können.

    Zum anderen prüft die ECHA die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität. Es wird angestrebt, dass die ECHA mindestens fünf Prozent der Registrierungsdossiers aus jedem Mengenschwellenbereich einer solchen Plausibilitätsprüfung unterzieht.

  • Stoffbewertung:

    Bei Verdacht auf ein entsprechendes Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt kann ein Stoff unabhängig von der Tonnage überprüft werden. Gegebenenfalls werden von den Unternehmen entsprechende Untersuchungsdaten nachgefordert. Die Stoffbewertung wird von den nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten durchgeführt. In Zusammenarbeit mit der ECHA wird eine Liste von Stoffen erarbeitet, die einer Stoffbewertung unterzogen werden sollen.
 

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Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz :