Ansprechpartner für die Beratung der von REACH Betroffenen ist die in Deutschland zuständige Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (
BAuA ). Hierzu hat die BAuA einen
REACH-Helpdesk eingerichtet. Dieser setzt sich zusammen aus Experten der Bundesbehörden BAuA, Umweltbundesamt (
UBA ), Bundesinstitut für Risikobewertung (
BfR ) und Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (
BAM ).
Unter anderem bietet auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (
BDI ) einen
BDI-Helpdesk REACH an.
Die
Kooperationspartner des Netzwerkes „REACH@Baden-Württemberg" stehen ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung.