Die Betreiber sollten regelmäßig ihr VPS-Postfach abrufen!
Monitoringkonzepte werden ausschließlich von den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden (Regierungspräsidien, Landratsämter) genehmigt! Monitoringkonzepte daher bei der Genehmigungsbehörde einreichen und nicht zur LUBW schicken!
Umfassende Informationen über das Zuteilungsverfahren zur zweiten Handelsperiode finden sich bei der DEHSt.
Umfassende Informationen zu den Monitoringkonzepten für die zweite Handelsperiode finden sich bei der DEHSt.
Empfänger für die Zuteilungsanträge zur zweiten Handelsperiode ist die DEHSt.
Empfänger der Emissionsberichte (bis einschließlich des Berichtsjahres 2012) ist ausschließlich die LUBW!
Vom Sachverständigen müssen die Betreiber eine VPS-Nachricht mit einer zip-Datei als Anhang bekommen. Diese Datei enthält den vollständigen Emissionsbericht! Beim Weiterleiten dieser Nachricht müssen daher keine weiteren Dateien angehängt werden! Relevant ist ausschließlich der Emissionsbericht der in der weitergeleiteten Nachricht enthalten ist!
Der Ex-Post Bericht muss direkt zur DEHSt geschickt werden!
Die Datenmeldung gemäß DEV2012 muss über die virtuelle Poststelle (VPS) direkt an die DEHSt gesendet werden! !
NAP II und DEV 2012 verabschiedet! Nähere Informationen finden Sie hier!
Beim UBA sind Information zur Definition der Anlagen verfügbar, die durch Änderungen des Anwendungsbereichs des CO2-Emissionshandels in der zweiten Handelsperiode (2008-2012) zusätzlich vom TEHG erfasst werden
Hier (pdf) finden Sie den Text der Bekanntmachung des UM im Staatsanzeiger vom 16.01.2006 zur Definition der Sachverständigen Stellen. Die Liste der Sachverständigen erhalten Sie bei der DEHSt.
Den Text der Bekanntmachung des UBA zur Verbindlichkeit der Erfassungssoftware für Zuteilungsanträge erhalten Sie hier (pdf)!
Die Übermittlung der Emissionsberichte an die LUBW erfolgt rechtssicher über die virtuelle Poststelle der DEHSt, über die der Betreiber auch mit seinem Sachverständigen kommuniziert!