Offizielle EU-Dokumente
REACH-Verordnung
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18. Dezember 2006, berichtigte Fassung (ABl. EU Nr. L 136 vom 29.05.2007 S. 3)
Änderungen der REACH-Verordnung:
Die zahlreichen Änderungen und Berichtigungen im Text der REACH-Verordnung und ihrer Anhänge sind in der aktuellen konsolidierten Fassung vom 05.06.2012 zusammengefasst. Bei der konsolidierten Fassung handelt es sich um eine Arbeitshilfe. Rechtsverbindlich sind nur die Originaltexte der Vorschriften .Änderungen der REACH-Verordnung seit der letzten konsolidierten Fassung:
- Verordnung (EU) Nr. 835/2012 vom 18. September 2012 zur Änderung des Anhangs XVII (Eintrag 23 zu Cadmium)
- Verordnung (EU) Nr. 836/2012 vom 18. September 2012 zur Änderung des Anhangs XVII (Beschränkung von Blei in Schmuckwaren)
- Verordnung (EU) Nr. 847/2012 vom 19. September 2012 zur Änderung des Anhangs XVII (Beschränkung von Quecksilber in Messinstrumenten für gewerbliche und industrielle Zwecke)
- Verordnung (EU) Nr. 848/2012 vom 19. September 2012 zur Änderung des Anhangs XVII (Beschränkung von Phenylquecksilberverbindungen)
- Verordnung Widerspruchskammer:
Die Verordnung (EG) Nr. 771/2008 zur Festlegung der Vorschriften für die Organisation und die Verfahren der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 05.08.2008 in Kraft. - REACH-Gebührenverordnung:
Verordnung (EG) Nr. 340/2008 der Kommission vom 16. April 2008 - REACH-Prüfmethodenverordnung:
Verordnung (EG) Nr. 440/2008 der Kommission vom 30. Mai 2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) - aktuelle konsolidierte Fassung der Prüfmethodenverordnung vom 12.12.2010 (Arbeitshilfe ohne Rechtsverbindlichkeit)
- Änderung der REACH-Prüfmethodenverordnung:
Verordnung (EG) Nr. 761/2009 der Kommission vom 23. Juli 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt
Verordnung (EU) Nr. 1152/2010 der Kommission vom 8. Dezember 2010 zur Änderung - zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt - der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
Verordnung (EU) Nr. 640/2012 der Kommission vom 6. Juli 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt
CLP-Verordnung
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Änderungen der CLP-Verordnung:
- Verordnung (EG) Nr. 790/2009 der Kommission vom 10. August 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
- Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 790/2009
- Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 : Korrektur des Anhangs VI, Tabelle 1.1
- Verordnung (EU) Nr. 286/2011 : Änderungen der Artikel 25 und 26, sowie umfangreiche Änderungen der Anhänge
Berichtigung der Verordnung (EU) 286/2011 vom 26.05.2011
Berichtigung der Verordnung (EU) 286/2011 vom 23.09.2011 - Verordnung (EU) Nr. 618/2012 : Änderungen und Ergänzungen des Anhangs VI
- CLP-Gebührenverordnung:
Verordnung (EU) Nr. 440/2010 der Kommission vom 21. Mai 2010 über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
Kandidatenliste mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC-Stoffe)
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 28.10.2008 die erste Kandidatenliste mit „besonders besorgniserregenden Stoffen" (Substances of Very High Concern - SVHC) publiziert. Die Kandidatenliste wird in Zukunft ständig erweitert und fortgeschrieben werden. Hersteller und Lieferanten von Erzeugnissen (z.B. Bauteile, Textilien, Maschinen, Elektroartikel etc.) müssen ihre gewerblichen Kunden nach Art. 33 REACH-Verordnung informieren, sofern ein SVHC-Stoff in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent im Erzeugnis enthalten ist. Auch private Endkunden müssen entsprechend informiert werden (allerdings nur auf Anfrage und dann innerhalb einer Frist von 45 Tagen nach einer solchen Anfrage).Leitlinien zur Umsetzung der REACH-Verordnung
Im Auftrag der Europäischen Kommission werden unter Federführung der ECHA gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der betroffenen Industrie Leitlinien für die praktische Umsetzung von REACH innerhalb der sogenannten "REACH Implementation Projects" (RIPs) erarbeitet und auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht. Für einige Leitlinien sind Kurzfassungen (Guidances in a nutshell) und Inhaltsübersichten (Fact Sheets) verfügbar.Die meisten Leitlinien sind zurzeit nur in englischer Sprache erhältlich. Inoffizielle deutsche Übersetzungen liegen von folgenden Leitlinien vor:
- „Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung" (Wegweiser).
Es liegen bisher folgende Abschnitte in einer deutschen Übersetzung durch die ECHA vor: - Teil A: Einführung in die Leitlinien,
- Teil D: Erstellung von Expositionsszenarien und
- Kapitel R.12: System der Verwendungsdeskriptoren,
- „Leitlinien zur Registrierung" [Arbeitsübersetzung durch die ECHA],
(Achtung, es liegt eine aktuellere Version auf Englisch vor!) - „Leitfaden zur gemeinsamen Nutzung von Daten " [Übersetzung durch die Bundesstelle für Chemikalien],
- „Leitlinien für nachgeschaltete Anwender" [Arbeitsübersetzung durch die ECHA],
- „Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen" [Arbeitsübersetzung durch die ECHA],
- „Leitfaden zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen unter REACH" [Übersetzung durch die Bundesstelle für Chemikalien]
- „Leitlinien zur Aufnahme von Stoffen in Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe)" [Übersetzung durch die Bundesstelle für Chemikalien]
- Leitlinien zur Erstellung eines Zulassungsantrags
Dieses Dokument beschreibt, wie ein Antrag auf Zulassung für die Verwendung von Stoffen aus Anhang XIV zu erstellen ist.
Bei dieser deutschen Fassung handelt es sich um einen Entwurf. Die englische Fassung hat Vorrang. - Seiten der Europäischen Chemikalienagentur ECHA