Offizielle EU-Dokumente

 

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REACH-Verordnung

Änderungen der REACH-Verordnung:

Die zahlreichen Änderungen und Berichtigungen im Text der REACH-Verordnung und ihrer Anhänge sind in der aktuellen konsolidierten Fassung vom 05.06.2012 zusammengefasst. Bei der konsolidierten Fassung handelt es sich um eine Arbeitshilfe. Rechtsverbindlich sind nur die Originaltexte der Vorschriften .

Änderungen der REACH-Verordnung seit der letzten konsolidierten Fassung:


  • Verordnung Widerspruchskammer:
    Die Verordnung (EG) Nr. 771/2008 zur Festlegung der Vorschriften für die Organisation und die Verfahren der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 05.08.2008 in Kraft.
  • REACH-Gebührenverordnung:
    Verordnung (EG) Nr. 340/2008 der Kommission vom 16. April 2008
  • REACH-Prüfmethodenverordnung:
    Verordnung (EG) Nr. 440/2008 der Kommission vom 30. Mai 2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
  • aktuelle konsolidierte Fassung der Prüfmethodenverordnung vom 12.12.2010 (Arbeitshilfe ohne Rechtsverbindlichkeit)
  • Änderung der REACH-Prüfmethodenverordnung:
    Verordnung (EG) Nr. 761/2009
    der Kommission vom 23. Juli 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt
    Verordnung (EU) Nr. 1152/2010 der Kommission vom 8. Dezember 2010 zur Änderung - zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt - der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
    Verordnung (EU) Nr. 640/2012 der Kommission vom 6. Juli 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt


CLP-Verordnung

  • Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Änderungen der CLP-Verordnung:


  • CLP-Gebührenverordnung:
    Verordnung (EU) Nr. 440/2010 der Kommission vom 21. Mai 2010 über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen

Kandidatenliste mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC-Stoffe)

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 28.10.2008 die erste Kandidatenliste mit „besonders besorgniserregenden Stoffen" (Substances of Very High Concern - SVHC) publiziert. Die Kandidatenliste wird in Zukunft ständig erweitert und fortgeschrieben werden. Hersteller und Lieferanten von Erzeugnissen (z.B. Bauteile, Textilien, Maschinen, Elektroartikel etc.) müssen ihre gewerblichen Kunden nach Art. 33 REACH-Verordnung informieren, sofern ein SVHC-Stoff in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent im Erzeugnis enthalten ist. Auch private Endkunden müssen entsprechend informiert werden (allerdings nur auf Anfrage und dann innerhalb einer Frist von 45 Tagen nach einer solchen Anfrage).


Leitlinien zur Umsetzung der REACH-Verordnung

Im Auftrag der Europäischen Kommission werden unter Federführung der ECHA  gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der betroffenen Industrie Leitlinien für die praktische Umsetzung von REACH innerhalb der sogenannten "REACH Implementation Projects" (RIPs) erarbeitet und auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht. Für einige Leitlinien sind Kurzfassungen (Guidances in a nutshell) und Inhaltsübersichten (Fact Sheets) verfügbar.
Die meisten Leitlinien sind zurzeit nur in englischer Sprache erhältlich. Inoffizielle deutsche Übersetzungen liegen von folgenden Leitlinien vor:
 

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Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz :