Vorbereitung
Überprüfen Sie zunächst, wie Sie von REACH betroffen sind. Stellen Sie fest, ob Sie Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender von Stoffen oder Zubereitungen sind. Viele Unternehmen werden feststellen, dass sie sowohl Hersteller / Importeur als auch nachgeschalteter Anwender sind. Identifizieren Sie daher Ihre Rolle und damit Ihre Pflichten unter REACH. Ermitteln Sie die betroffenen Rechtseinheiten in Ihrem Unternehmen (jede eigene Rechtsperson muss registrieren). Legen Sie Verantwortliche fest.
Ein erster Schritt ist, ein Stoffinventar zu erstellen und dabei nicht nur die Stoffe / Zubereitungen aufzulisten, sondern auch die Rolle des Unternehmens stoffspezifisch festzuhalten. Wir schlagen vor, entsprechend der nachfolgenden Tabelle vorzugehen. Darüber hinaus sollten Sie feststellen, welche weiteren Informationen in Ihrem Haus bereits verfügbar sind.
- Wissen Sie, wie Ihre Kunden mit den von Ihnen gelieferten Stoffen / Zubereitungen umgehen?
- Wissen Sie, unter welchen Bedingungen diese Stoffe eingesetzt werden?
Bei der Frage nach den Bedingungen können Sie sich an den Expositionskategorien „industrielle Verwendung", „gewerbliche Verwendung" oder „Verwendung durch den Verbraucher" orientieren. Überlegen Sie, ob für Sie eine Datenteilung mit anderen Registranten oder sogar eine Konsortienbildung sinnvoll ist. Wenn nicht, können Sie in begründeten Fällen ein sogenanntes opt-out (Art. 11 Abs. 3) in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus können die Kosten für die Beschaffung der Stoffdaten durch die Waiving-Möglichkeiten (Anh. XI) reduziert werden.
Erstellung eines Stoffinventars
Sowohl Hersteller / Importeure (Registrierungspflichtige) als auch nachgeschaltete Anwender beginnen mit Schritt 1.
| Hersteller / Importeure und nachgeschaltete Anwender | ||
| Schritt 1 | Listen Sie für Ihr Unternehmen alle chemischen Stoffe und Zubereitungen, die Sie herstellen, vermarkten oder importieren, einzeln auf. | |
| Schritt 2 | Definieren Sie für jeden Stoff oder jede Zubereitung den Status Ihres Unternehmens unter REACH: Hersteller / Importeur, Vertreiber, nachgeschalteter Anwender, juristische Einheit. | |
| Schritt 3 | Stellen Sie fest, in welche Kategorien die einzelnen Stoffe und Zubereitungen fallen:
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| Schritt 4 | Stellen Sie für hergestellte und/oder importierte Polymere fest, aus welchen Monomeren sie hergestellt werden. | |
| Schritt 5 | Stellen Sie für die hergestellten oder importierten Stoffe und Zubereitungen das jeweilige Jahresvolumen fest. Für Zubereitungen - nur wo vorhanden - auch deren Zusammensetzung, das heißt die in jeder Zubereitung enthaltenen Stoffe. | |
| Schritt 6 | Stellen Sie die CAS-Nummern der hergestellten und importierten Stoffe fest und, soweit möglich, die EINECS- oder ELINCS-Nummer. Hinweis: Die CAS-Nummer beschreibt den Stoff im Sinne von REACH nicht immer zutreffend oder ausreichend. | |
| Schritt 7 | Stellen Sie fest, wer Ihre Kunden und Ihre Lieferanten sind, und listen Sie diese für jeden Stoff beziehungsweise jede Zubereitung auf. | |
| | Hersteller / Importeure | nachgeschaltete Anwender |
| Schritt 8 | Stellen Sie fest, ob für die Stoffe die folgenden Informationen / Unterlagen zur Verfügung stehen:
| Bitte weiter mit Schritt 11. |
| Schritt 9 | Stellen Sie sicher, dass Daten / Informationen im Eigentum Ihres Unternehmens auch das Eigentum Ihres Unternehmens bleiben, außer es bestehen förmliche vertragliche Vereinbarungen mit anderen juristischen Einheiten über das Eigentumsrecht an Informationen und deren Verwendung bei gemeinsamer Nutzung und Vergütung. | |
| Schritt 10 | Stellen Sie gegebenenfalls fest, welche juristische Einheit Ihrer Unternehmensgruppe als Hersteller und/oder Importeur für den jeweiligen Stoff beziehungsweise die jeweilige Zubereitung betroffen ist. | |
| Schritt 11 | Stellen Sie die in Ihrem Haus verfügbaren Informationen über Verwendungen und Expositionen für den Stoff oder die Zubereitung zusammen. | |
| | Wichtig: Das Inventar muss immer wieder aktualisiert werden. | |