Kosten
Der Aufwand und die Kosten, die bei der Registrierung entstehen, sind einzelfallabhängig. Bei der Registrierung anfallende Kosten sind: die Erstellung des Registrierungsdossiers, des Stoffsicherheitsberichtes, Recherchen, Kommunikation in der Lieferkette, interne und externe Administration sowie die interne Dokumentation.
Die Höhe der Registrierungsgebühren ist im Anhang der REACH-Gebührenverordnung (Verordnung (EG) Nr. 340/2008 vom 16. April 2008) festgelegt. Die Gebühren variieren von 1.600 Euro für Stoffe von 1 - 10 t/a bis zu 31.000 Euro für Stoffe größer 1.000 t/a. Bei einer gemeinsamen Einreichung von Daten bzw. für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) sind Gebührenminderungen vorgesehen. Die Kosten für eine Konsortienbildung können erheblich sein und eventuelle Einsparungen aufzehren. Die Vorregistrierung wird keine externen Kosten generieren.
Nach einer vorläufigen Schätzung des Verbandes der chemischen Industrie werden die Kosten für die Registrierung (d.h. Tests und interner Aufwand, falls keine Daten vorhanden sind) wie folgt eingestuft:
| 1 - 10 t/a | 20.000 - 40.000 € |
| 10 - 100 t/a | 150.000 - 250.000 € |
| 100 - 1.000 t/a | etwa 400.000 € |
| > 1.000 t/a | 0,5 - 2 Mio € |
Die tatsächlichen Kosten sind einzelfallabhängig. Daher müssen die genannten Werte als grobe Näherung gesehen werden.
Kosten können vermindert werden durch
- Datenteilung
oder - Letter of access bei federführenden Registranten
oder - Konsortienbildung, sofern dies im Einzelfall möglich und wirtschaftlich ist,
- die Nutzung vorhandener Daten, die z. B. im Rahmen der Responsible-Care-Initiative der deutschen chemischen Industrie ermittelt wurden, sofern Altdaten anerkannt werden.
- Viele Daten liegen in Deutschland (insbesondere von Großstoffen) bereits vor. Diese können genutzt werden, soweit die Studien veröffentlicht sind.