Begriffsbestimmung

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Begriffsbestimmung

 
Emission, Emittent, Immission

Emission im Zusammenhang mit unserer Umwelt bedeutet Aussendung, Austrag oder Abgabe in die Umwelt, ausgehend von einer Quelle. Beispiele sind die Schadstoffemissionen aus dem Auspuff von Kraftfahrzeugen, die Lärmemissionen des Straßenverkehrs oder die Funkwellen einer Sendeanlage. Die Quelle der Abgabe wird auch als Emittent bezeichnet. Dem gegenüber wird die Einwirkung der abgegebenen Stoffe bzw. der ausgesandten Wellen auf Nachbarschaft und Umwelt als Immission bezeichnet.

Emissionen sind nicht nur durch unsere Zivilisation bedingt (anthropogen), sondern können auch natürlichen Ursprungs sein. Beispielsweise emittieren Sümpfe Methan, Pflanzen emittieren Pollen und organische Gase, Vulkane emittieren Schwefeldioxid.

Wesentliches Ziel des Umweltschutzes ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Gewässer sowie Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Dies gelingt umso besser, je weniger schädliche Emissionen in die Umwelt abgegeben werden. Daher werden große Anstrengungen unternommen, um Emissionen so weit wie möglich zu minimieren oder gar nicht erst entstehen zu lassen.
 

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