Umgebungslärm
Ein europaweit einheitliches Konzept, mit dem schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm vermieden oder gemindert werden sollen, legt die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fest. Diese auch als „EU-Umgebungslärmrichtlinie“ bekannte Regelung verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Belastung durch Umgebungslärm auf Basis standardisierter Berechnungsverfahren in regelmäßigen Abständen zu erfassen. Die Ergebnisse müssen in Form strategischer Lärmkarten dargestellt und öffentlich bekannt gemacht werden. Im Anschluss daran sind für die besonders vom Lärm betroffenen Gebiete Lärmaktionspläne zu erstellen.
Landesweite Lärmkartierungen des Umgebungslärms sind aufwändig und technisch anspruchsvoll. In Baden-Württemberg kümmert sich die LUBW seit 2006 um die Bearbeitung dieser Aufgabe für die Hauptverkehrsstraßen, die nicht-bundeseigenen Eisenbahnstrecken und die Flughäfen. Darüber hinaus fließen bei der LUBW die Meldungen über die Lärmkartierung in den Ballungsräumen und die Lärmaktionsplanungen in den Städten und Gemeinden des Landes zusammen. Hier auf diesen Internetseiten erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Umgebungslärm und die dadurch verursachten Lärmbetroffenheiten in Baden-Württemberg. Darüber hinaus sind für die Kommunen und die Öffentlichkeit Hinweise zur Durchführung der Lärmaktionsplanung abrufbar.