Umgebungslärmkartierung

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Umgebungslärmkartierung

 
StraßenverkehrAus der Sicht der Bevölkerung ist Lärm das drängendste Umweltproblem. Mehr als drei Millionen Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg klagen über eine zu hohe Lärmbelastung in ihrem Wohnumfeld. Hohe Lärmimmisionen stellen nicht nur eine Belästigung dar, welche die Lebensqualität mindert, sondern können auch gesundheitliche Folgen für die Betroffenen bedeuten. Daher ist es Ziel, die Lärmbelastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm zu senken und ruhige Gebiete vor einer zukünftigen Verlärmung zu schützen.

Die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“
(kurz: EU-Umgebungslärmrichtlinie) legt ein europaweites einheitliches Konzept fest, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern.

Sie verpflichtet u. a. zur Erfassung der Lärmbelastung durch Umgebungslärm – getrennt für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Die Erfassung basiert ausschließlich auf standardisierten Berechnungsverfahren. Die Ergebnisse der Schallberechnung sind in Form von strategischen Lärmkarten darzustellen. Für besonders lärmbetroffene Gebiete sind anschließend Lärmaktionspläne zu erstellen (näheres siehe unter Aufgaben und in unserer Infobroschüre).

Eine derart umfangreiche Lärmkartierung hat in der Vergangenheit noch nicht stattgefunden. Über die konkrete Betroffenheit in Baden-Württemberg informiert der Menüpunkt Kartierungsumfang.

Die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung sind unter dem Menüpunkt Kartierungsergebnisse dargestellt.


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Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz :