Im Jahr 2008 wurde von der Europäischen Union die
Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa verabschiedet. Sie ist die Fortschreibung der im Jahr 1996 in Kraft getretenen Rahmenrichtlinie zur Luftqualität. Sie bildet seitdem einen gemeinschaftlichen Rahmen für die Kontrolle und Beurteilung der Luftqualität in Europa. Die Richtlinien enthalten Definitionen und Festlegungen von Luftqualitätszielen für die Vermeidung oder Verringerung schädlicher Auswirkungen durch Luftverunreinigungen. Diese europäischen Regelungen wurden durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die dazugehörigen Verordnungen (
39. BImSchV ) in deutsches Recht umgesetzt.