Emissionsmessungen
Anlagenbetreiber sind vom Gesetzgeber verpflichtet, die von Ihren Anlagen ausgehen-
den Luftverunreinigungen regelmäßig untersuchen zu lassen.
Die Grundlagen der Emissionsüberwachung sind das Bundes-Immissionsschutz-
gesetz (BImSchG) mit den dazu ergangenen Rechtsverordnungen (BImSchV).
Zur Überwachung von Emissionen, die von gewerblichen und industriellen Anlagen ausgehen, sind folgende Varianten vorgesehen:
- Emissionsüberwachung durch stichprobenartige Emissionsmessungen
- Emissionsüberwachung durch den Einsatz kontinuierlich arbeitender Messgeräte
Die LUBW führt im Rahmen ihrer Tätigkeiten Emissionsmessungen durch. Wir sind für diesen Tätigkeitsbereich (Ermittlung von Emissionen nach §§ 26, 28 BImSchG) vom Umweltministerium Baden-Württemberg als Messstelle bekanntgegeben.