Hilfsmittel für Anwender
- Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)
- Merkblatt der IHK Südlicher Oberrhein, das die Betroffenheit der nachgeschalteten Anwender darstellt und einige Hintergrundinformationen zu REACH bietet
- Checkliste der IHK Südlicher Oberrhein für nachgeschaltete Anwender
- Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur für nachgeschaltete Anwender
- Fragen-Antwort-Katalog der Europäischen Chemikalienagentur (Frequently Asked Questions on REACH by Industry)
- Wissensdatenbank REACh-Net mit einem umfassenden Fragen-Antwort-Katalog aus der Praxis
- REACH-Helpdesk der Bundesbehörden: siehe z.B. auch unter „Themen von A-Z“ die Rubrik „nachgeschaltete Anwender“
- BAuA-Publikation „Erste Schritte unter der neuen EU-Verordnung REACH " (siehe dort Kapitel „Was muss der nachgeschaltete Anwender tun?“)
- BAuA-Publikation „Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders unter REACH " vom Juni 2009
- BDI-Helpdesk mit diversen Informationen zu Pflichten nachgeschalteter Anwender; Standardfragebögen zur Kommunikation zwischen Anwendern und Herstellern und speziellen Branchenhilfen z.B. für Schmierstoffhersteller
- VCI-Publikation „REACH kommt!“ mit Ausführungen für nachgeschaltete Anwender unter dem Kapitel „So kann sich Ihr Unternehmen schon heute auf REACH vorbereiten“ auf Seite 10
- Anregung der IHK Südlicher Oberrhein für eine standardisierte Antwort auf REACH-Kundenanfragen, die sich nach einer Registrierung bzw. Vorregistrierung erkundigen. Die Textbausteine liegen in einer Version für „Hersteller von Erzeugnissen“ und in einer Version für „Händler von Erzeugnissen“ vor.
- Merkblatt der IHK Südlicher Oberrhein zu den neuen Informationspflichten über „sehr besorgniserregende Stoffe" (SVHC-Stoffe, die in der „Kandidatenliste" aufgeführt werden) in Erzeugnissen nach Art. 33 REACH-Verordnung
- Anregung der IHK Südlicher Oberrhein für eine standardisierte Antwort auf REACH-Kundenanfragen, die sich nach den Informationspflichten gem. Art. 33 REACH-Verordnung über Stoffe in Erzeugnissen erkundigen. Die Textbausteine liegen in einer Version für „Hersteller von Erzeugnissen“ und in einer Version für „Händler von Erzeugnissen“ vor.
- Leitfaden „REACH, die neue Chemikalien-Verordnung: ein Leitfaden für Handwerksbetriebe" des BWHT
- Infoblatt „REACH betrifft auch Handwerker" des BWHT
- Infoblatt "Sachstand REACH fürs Handwerk " des BWHT
- Informationsblatt von ECHA und BAuA zu erweiterten Sicherheitsdatenblättern und Expositionsszenarien