Rechtswirkung
Nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt ist die Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gültig. Eine nationale Umsetzung ist nicht mehr erforderlich.
Mitentscheidungsverfahren bedeutet, dass der Rat (Vertreter der Regierungen aus den Mitgliedsstaaten) sowie das Europäische Parlament (EP) gemeinsam die Verordnung verabschieden und sich im Laufe des Verfahrens einigen müssen.
Das Mitentscheidungsverfahren läuft, nachdem die Kommission einen Verordnungsvorschlag vorgelegt hat, in maximal drei Stufen ab:
Die REACH-Verordnung wurde im Rahmen der 2. Lesung verabschiedet.
- Verfahren der 1. Lesung
- Verfahren der 2. Lesung
- Vermittlungsverfahren