Rechtswirkung

 

Rechtswirkung

 
Die REACH-Verordnung wurde nach dem Mitentscheidungsverfahren verabschiedet und als Verordnung 1907/2006 vom 18. Dezember 2006 im Amtsblatt der EU Nr. L 396 vom 30.12.2006, Seite 1, veröffentlicht. Sie ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.

Nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt ist die Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gültig. Eine nationale Umsetzung ist nicht mehr erforderlich.

Mitentscheidungsverfahren bedeutet, dass der Rat (Vertreter der Regierungen aus den Mitgliedsstaaten) sowie das Europäische Parlament (EP) gemeinsam die Verordnung verabschieden und sich im Laufe des Verfahrens einigen müssen.

Das Mitentscheidungsverfahren läuft, nachdem die Kommission einen Verordnungsvorschlag vorgelegt hat, in maximal drei Stufen ab:
    • Verfahren der 1. Lesung
    • Verfahren der 2. Lesung
    • Vermittlungsverfahren
Die REACH-Verordnung wurde im Rahmen der 2. Lesung verabschiedet.
 

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