Abfall- und Kreislaufwirtschaft

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Abfall- und Kreislaufwirtschaft

 
Die wichtigsten Grundsätze der Abfallwirtschaft sind,
  • Abfälle zu vermeiden,
  • nicht vermeidbare Abfälle vorrangig hochwertig zu verwerten (z. B. Wertstoffe, Bioabfälle, Bauabfälle, Gewerbeabfälle, Altfahrzeuge, Altholz)
  • und nicht verwertbare Abfälle so zu behandeln, dass sie gemeinwohlverträglich beseitigt werden können.

Die Abfallwirtschaft der letzten 15 Jahre war vor allem von der Getrenntsammlung und der stofflichen Verwertung von Abfällen geprägt. Die rechtlichen Grundlagen hierzu wurden u. a. durch die Verpackungsverordnung, die Bioabfallverordnung, die Gewerbeabfallverordnung, die Batterieverordnung, die Altholzverordnung, die Altfahrzeugverordnung und das im März 2005 in Kraft getretene Elektro-Gesetz geschaffen.

Eine moderne und umweltverträgliche  Abfall- und Kreislaufwirtschaft soll Ressourcen schonen und Umweltbeeinträchtigungen soweit wie möglich vermeiden.

Bereits in der Produktionsphase von Gütern sollen die Voraussetzungen für eine effektive und umweltverträgliche Abfallvermeidung und -verwertung geschaffen werden. Hersteller und Vertreiber müssen ihre Erzeugnisse also so gestalten, dass bei der Produktion und beim späteren Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert und eine umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung der Reststoffe ermöglicht wird. In dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) von 1996 und in weiteren  Rechtsverordnungen, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen wurden, wird dieses konkretisiert.

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