Deponie
Ziel aller Regelungen ist die gemeinwohlverträgliche Abfallbeseitigung. Eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit liegt insbesondere vor, wenn
- die Gesundheit der Menschen beeinträchtigt,
- Tiere und Pflanzen gefährdet,
- Gewässer und Boden schädlich beeinflusst,
- schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Lärm herbeigeführt,
- die Ziele der Raumordnung nicht beachtet, die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung nicht berücksichtigt und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Städtebaus nicht gewahrt oder
- sonst die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet oder gestört werden.

In Abhängigkeit von der Beschaffenheit der Deponien (z.B. Geologie und Grundwasserverhältnisse am Standort, bautechnischen Maßnahmen zur Basis- und Oberflächenabdichtung) und dem Schadstoffgehalt der abgelagerten Abfälle werden Deponien in Deponieklassen von 0 bis IV (DK 0 bis DK IV) eingeteilt. Die Anforderungen an die einzelnen Deponieklassen sind in der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV) detailiert beschrieben.
Die steigenden Rohstoffpreise haben in den letzten Jahren die Diskussionen um einen Deponierückbau zum Zwecke der Wertstoffgewinnung wieder aufleben lassen.
Die LUBW berät und unterstützt die Fach- und Vollzugsbehörden des Landes in Fragen der Deponietechnik, der Beurteilung von Abfällen und der Zuordnung zu den geeigneten Entsorgungswegen. (siehe auch Abfallforschung, Deponiebewirtschaftungsplanung, Grenzwertige Abfälle und IPA Abfallbewertung)
Weiterhin ist die LUBW in der von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (LAGA) eingerichteten LAGA ad hoc AG Deponietechnik vertreten, in der u.a. bundeseinheitliche Qualitätsstandards für Deponieabdichtungssysteme erstellt werden. Weitere Informationen zur Arbeit der LAGA ad hoc AG Deponietechnik sind auf den Seiten der LAGA nach zu lesen.
(Bildquelle des Deponiebuttons: BMU / Transit / Eisler)