Kläranlagen und Gärtnereien
Für die Standorte des Bereichs Abwasser (Kläranlage, Kanalisation) und der Stadtgärtnerei wurde 2003 das Öko-Audit eingeführt und letztes Jahr erfolgreich rezertifiziert.
Würden Sie uns bitte mitteilen, ob REACH auch für Kläranlagen und Gärtnereien relevant ist.
Antwort:
Vorausgesetzt, Sie sind nicht Hersteller oder Importeur (aus Nicht-EU-Ländern) von Stoffen, haben Sie keine Registrierungspflichten. Als nachgeschalteter Anwender von Stoffen ergeben sich jedoch REACH-Pflichten für Sie, zum Beispiel wenn Sie Stoffe für Verwendungen nutzen, die in der Registrierung nicht vorgesehen sind. Sie müssten also prüfen, ob Chemikalien von Ihnen zu Zwecken eingesetzt werden, die vom Hersteller nicht dafür vorgesehen sind. Sollte dies der Fall sein, müssten Sie mit Ihrem Händler/Importeur/Hersteller Kontakt aufnehmen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Anforderungen an nachgeschaltete Anwender.