Registrierung von Polymeren
Wir stellen Melaminformaldehydharze (in wässriger Lösung) her und verarbeiten sie im Hause zu Dekorfilmen (sog. Kunststofffurniere) für die Möbelindustrie weiter.
Die Harze sind ja Polymere, die nicht registriert werden müssen, wenn die Monomere von unseren Rohstofflieferanten registriert werden.
Die Dekorfilme sind Zubereitungen, bestehend aus Melaminharz, Dekorpapier und Hilfsstoffen. Auch die Dekorfilme müssen wir doch nicht registieren, wenn die Hilfsstoffe und das Dekorpapier von den Lieferanten registriert werden.
Liegen wir mit dieser Einschätzung richtig?
Antwort:
Polymere sind in Art. 3 Nr. 5 der REACH-Verordnung definiert. Wenn die Harze Polymere im Sinne dieser Definition sind, sind sie von der Registrierungspflicht ausgenommen. Monomere und andere im Polymer gebundene Stoffe unterliegen jedoch den Registrierungsanforderungen.
Ihre Dekorfilme sind Zubereitungen. Sie sind nachgeschalteter Anwender und haben damit keine Registrierungspflicht. Die Ausgangsstoffe müssen vom Lieferanten registriert werden.
Ihre Einschätzungen sind in soweit richtig.
Ihre Pflichten als nachgeschalteter Anwender sind in Titel IV, Informationen in der Lieferkette und in Titel V, Nachgeschaltete Anwender (Art. 37 bis 39), beschrieben. Sie müssen insbesondere prüfen, ob Ihre Verwendung eines Stoffes eine identifizierte Verwendung ist (siehe auch Anforderungen an nachgeschaltete Anwender).