Registrierung von ELINCS-Stoffen
Trifft die Aussage uneingeschränkt zu, dass "ELINCS-Stoffe" gemäß REACH als registrierte Stoffe gelten?
Die Frage ergibt sich aus folgendem Grunde: Die CMR-Eigenschaften der ELINCS-Stoffe werden bereits gemäß der RL 67/548 und RL 76/769 (vgl. Anhang I, Nr. 29-31) erfasst. Was ist jedoch mit "alten" Neustoffen, die eine pbt- bzw. vpvb-Eigenschaft haben ? Die pbt- und vpvb-Eigenschaften sind in der RL 76/769 nicht genannt, bringen aber bei der Registrierung betroffener Stoffe erhöhte Anforderungen mit sich.
Sollte die Aussage "ELINCS-Stoffe gelten als registriert" zutreffen, würde bei diesen non-phase-in-Stoffen die bpt/vpvb-Eigenschaft im Unterschied zu den EINECS- und den neu zu registrierenden Stoffen keine Bedeutung haben.
Antwort:
Nach Artikel 24 Abs. 1 gilt eine Anmeldung gemäß der RL 67/548/EWG als Registrierung. ELINCS, European LIst of Notified Chemical Substances, listet die angemeldeten Stoffe auf.
Nach Artikel 24 Abs. 2 muss ein Hersteller oder Importeur dann, wenn die nächsthöhere Mengenschwelle erreicht wird, die zusätzlich für diese Mengenschwelle sowie für alle darunter liegenden Mengenschwellen erforderlichen Informationen einreichen, falls dies noch nicht erfolgt ist. Dazu gehören auch Informationen, die wegen PBT- und vPvB-Eigenschaften erforderlich sind.
D. h., ELINCS-Stoffe gelten zunächst grundsätzlich als registriert. Alle fehlenden Informationen müssen dann vorgelegt werden, wenn die nächste Mengenschwelle erreicht wird.