EMAS und ISO 14001

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EMAS und ISO 14001

 
Neben der europäischen EMAS-Verordnung besteht mit der ISO 14001 ein weiterer Umweltmanagementstandard, den Unternehmen und Organisationen für den Aufbau eines Umweltmanagementsystems nutzen können. Die Norm wurde 1996 durch die ISO (International Organization for Standardization) verabschiedet und besitzt weltweite Gültigkeit. Der in Deutschland als DIN EN ISO 14001 geführte Standard ist Bestandteil einer ganzen Normenreihe zum betrieblichen Umweltmanagement – der sog. 1400er-Reihe. Ähnlich wie bei EMAS ist bei ISO 14001 eine Begutachtung durch unabhängige Zertifizierungsstellen und die Verleihung eines zeitlich befristeten Zertifikats möglich. Nach einer Erhebung des Umweltbundesamtes verfügen weltweit bereits mehr als 30.000 Unternehmensstandorte über ein entsprechend zertifiziertes Umweltmanagementsystem.

Mit Inkrafttreten der neuen EMAS-Verordnung wurde auch die Verbindung zur ISO 14001 geregelt. EMAS verzichtet ganz pragmatisch auf eigene Regelungen zum genauen Aufbau und Ablauf des Managementsystems. Stattdessen wird auf die in der ISO 14001 beschriebenen Anforderungen an das betriebliche Umweltmanagement verwiesen (Anhang II der EMAS-Verordnung). Um den Mehrwert des staatlichen EMAS-Systems gegenüber der rein privatwirtschaftlichen ISO-Norm zu erhalten, wurden in EMAS allerdings Zusatzanforderungen definiert:
  • Rechtskonformität
    Die an EMAS teilnehmenden Organisationen müssen sämtliche für sie relevanten Umweltvorschriften ermitteln. Sie sind verpflichtet, diese einzuhalten und geeignete Verfahren einzuführen, die rechtlichen Anforderungen dauerhaft zu erfüllen.
  • Umweltleistungsorientierung
    EMAS betont die Verpflichtung der Organisationen, ihre tatsächliche Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Die Teilnehmer sollen dazu bewogen werden, ökologische Anstrengungen über den reinen Aufbau eines Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 hinaus zu unternehmen.
  • Externe Kommunikation
    Die EMAS-Verordnung fordert die Teilnehmer auf, mit interessierten Stellen einen offenen Dialog über die Umweltauswirkungen ihres Handelns zu führen. Zentrales Element der externen Kommunikation stellt die Veröffentlichung der Umwelterklärung dar.
  • Einbeziehung der Beschäftigten
    Über die Anforderungen der ISO 14001 hinaus sollen bei EMAS die Beschäftigten verstärkt in den kontinuierlichen Verbesserungsprozess einbezogen werden. Sie sollen vor allem im Hinblick auf die Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten ausgebildet werden und die Möglichkeit erhalten, einen aktiven Beitrag zur Umsetzung der Verordnung zu leisten.

Unter Umweltgesichtspunkten ist EMAS damit höher einzustufen. Gleichwohl stellt auch die ISO 14001 ein geeignetes Instrument zur ökologischen Ausrichtung von Unternehmen dar. Die Einbindung der ISO 14001 in das EMAS-System hat den Vorzug, dass EMAS validierte Betriebe sozusagen „en passant“ auch eine Zertifizierung nach ISO 14001 anstreben können, andererseits ermöglicht es den Anwendern ohne Doppelarbeit von der ISO 14001 auf EMAS weiterzugehen.


 

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