Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

Ziel der Richtlinie ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Biologischen Vielfalt in Europa. Dazu werden im Wesentlichen zwei Strategien verfolgt:
- G e bi e t s s c h u t z: für bestimmte Arten und Lebensräume werden "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" (FFH‑Gebiete) ausgewiesen, die zusammen mit den Gebieten der Vogelschutzrichtlinie das Schutzgebietsnetz Natura 2000 bilden.
- A r t e n s c h ut z: für bestimmte Arten wird ein Schutzsystem entwickelt, das diese Arten flächendeckend und unabhängig von Natura 2000-Gebieten schützt.
Die FFH-Richtlinie ist verbindlich umzusetzendes EU-Recht. Auf den Internetseiten der EU-Kommission kann der Richtlinientext eingesehen werden. Richtlinientext
Weitere Informationen zur FFH-Richtlinie und zu Natura 2000 finden Sie auf folgenden Seiten: Natura 2000