Akkreditierung und Notifizierung

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Akkreditierung und Notifizierung

 
Akkreditierung ist eine formelle Bestätigung der Kompetenz eines Prüflabors durch einen unabhängigen Dritten, bestimmte Mess- und Bewertungsaufgaben bzw. Prüfungen durchzuführen. Prüflabore können akkreditiert werden, wenn sie die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 erfüllen. Zur Akkreditierung finden regelmäßige Begutachtungen durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) statt, die ihrerseits nach DIN EN ISO/IEC 17011:2004 zertifiziert ist.

Daneben gibt es für staatliche Prüfstellen die Möglichkeit einer Kompetenzfeststellung im Länderverbund. Darunter versteht man den Nachweis der Arbeitsweise in Übereinstimmung mit Normen durch gegenseitige Auditierung. Sie wird zum Beispiel in der Zusammenarbeit zwischen staatlichen Umweltlaboratorien in den Bereichen Wasser, Boden und Arbeitsschutz praktiziert.

Notifizierung ist der Verwaltungsakt zur Anerkennung einer Stelle im gesetzlich geregelten Bereich durch die zuständige Landesbehörde. Voraussetzung ist in der Regel eine Akkreditierung, gegebenenfalls auch eine Kompetenzfeststellung durch die zuständige Behörde. Beispiele für Notifizierungen sind
- die Bekanntgabe von Messstellen nach § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz oder
- die Anerkennung sachverständiger Stellen nach § 83 Abs. 1 Wassergesetz Baden-Württemberg.
Nähere Informationen zu den Anerkennungsverfahren, die die LUBW durchführt, sind unter dem Link Anerkenung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen zu finden. Staatlich notifizierte Messstellen und Sachverständige sind bundeseinheitlich im Recherchesystem ReSyMeSa veröffentlicht.
 

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