Akkreditierung und Notifizierung
Daneben gibt es für staatliche Prüfstellen die Möglichkeit einer Kompetenzfeststellung im Länderverbund. Darunter versteht man den Nachweis der Arbeitsweise in Übereinstimmung mit Normen durch gegenseitige Auditierung. Sie wird zum Beispiel in der Zusammenarbeit zwischen staatlichen Umweltlaboratorien in den Bereichen Wasser, Boden und Arbeitsschutz praktiziert.
Notifizierung ist der Verwaltungsakt zur Anerkennung einer Stelle im gesetzlich geregelten Bereich durch die zuständige Landesbehörde. Voraussetzung ist in der Regel eine Akkreditierung, gegebenenfalls auch eine Kompetenzfeststellung durch die zuständige Behörde. Beispiele für Notifizierungen sind
- die Bekanntgabe von Messstellen nach § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz oder
- die Anerkennung sachverständiger Stellen nach § 83 Abs. 1 Wassergesetz Baden-Württemberg.
Nähere Informationen zu den Anerkennungsverfahren, die die LUBW durchführt, sind unter dem Link Anerkenung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen zu finden. Staatlich notifizierte Messstellen und Sachverständige sind bundeseinheitlich im Recherchesystem ReSyMeSa veröffentlicht.