Schallschutz am Haus
Ruhige Wohnung gesucht Das Nachwuchstalent von nebenan übt täglich Trompete, der Nachbar über uns liebt das nächtliche Bad, und draußen reißt der Presslufthammer die frisch reparierte Straße wieder auf. An manchen Tagen und Nächten würden wir am liebsten im schalldichten Raum wohnen. Der Lärm gelangt auf zwei Wegen in unsere vier Wände. Verkehrslärm dringt als Luftschall durch Wände, Decken, Fenster und Türen ein. Die Geräusche innerhalb eines Gebäudes verbreiten sich als Körperschall: Die Schwingungen von Nachbars Waschmaschine, Kühlschrank und Stöckelschuh (Trittschall) gelangen ins Mauerwerk, werden dort weitergeleitet und kommen als Luftschall in unsere Wohnung.
Schallschutz sollte bereits bei der Bauplanung beginnen. Bauherren sollten ihre Ruhe auf Grundlage der VDI-Richtlinie 4100 „Schallschutz von Wohnungen“ vertraglich regeln und realisieren. Grundsätzlich dämmen massive Ziegel- und Beton-Wände den Lärm besser als leichte. Bei mehrschaligen Wänden sollte sich zwischen den einzelnen Schichten ein Dämm-Material wie zum Beispiel Mineralwolle befinden. Solche weichen, Schall absorbierenden Materialien schlucken die Schallwellen und reduzieren damit den Lärm – im Gegensatz zu harten, reflektierenden Baustoffen. Die Wände sollten auf jeden Fall die Mindestanforderungen der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ erfüllen.
Machen Sie dicht
Der größte Schwachpunkt im Kampf gegen den Verkehrslärm sind die Fenster. Während eine beidseitig verputzte massive Außenwand (24 Zentimeter dick) einen Schalldämmwert von 52 dB(A) hat, dämmt ein einfach verglastes Fenster den Schall nur um 20 dB(A). Doppelt so gut isoliert ein zweifach verglastes Fenster. Und Schallschutzfenster erreichen sogar ähnliche Werte wie die Wand. Doch nicht nur ihr Glas muss dicht sein, sondern auch der Bereich rund ums Fenster. Werden die Fenster schlampig eingebaut, ist die Schalldämmung um bis zu 10 dB(A) schlechter als bei fachgerechter Arbeit. Undichte Stellen am Fenster sowie im Bereich der Rollladenkästen können Profis aber auch nachträglich sanieren. Darüber hinaus garantieren Rollläden ruhigere Nächte. Wichtig dabei: Der Abstand zwischen Rollladen und Fenster muss mindestens 10 Zentimeter betragen.
Trittschall, nein danke
Beim Bauen von Häusern gibt es Mindestanforderungen an den Schallschutz. Unabhängig davon ist in Mehrfamilien- und Reihenhäusern Rücksicht gefragt. Das gilt vor allem für das Fußgetrampel, das die Bewohner in der Wohnung unter dem Verursacher besonders stört. Der beste Untergrund ist ein schwimmender Estrich. Der dämpft Trittgeräusche auf Fliesen genauso wie auf Parkettboden. Beruhigend auf „Untermieter“ wirken Teppiche. Sie können den Trittschall um 20 bis 30 dB(A) senken.
Wie bitte?
- Fragen Sie beim Haus- und Wohnungskauf nach der Schallschutzstufe. Ausreichend schallgedämmt sind Häuser der Schallschutzstufe II. Doppel- und Reihenhäuser sollten die DIN 4109 einhalten.
- Beim Hausbau dürfen keine Schallbrücken (Lärmüberträger) entstehen. Deshalb die Fugen zu Wänden und Decken mit elastischer Masse wie zum Beispiel Silikon abdichten (lassen).
- Waschmaschinen sollten auf Schwingfüßen stehen.
- Klavier und Co. sowie Lautsprecher immer etwas von der Wand abrücken. Eine Unterlage aus Schaumstoff dämpft den Lärm von Lautsprechern zusätzlich.
Bildquelle: Hocoplast Bauelemente GmbH