Durch Grenzwerte geschützt

zum Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft   zum Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz   zum Ministerium für Verkehr und Infrastruktur  

Durch Grenzwerte geschützt

 
Die Forschung beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit den Wirkungen elektromagnetischer Felder auf den menschlichen Organismus. Die Ergebnisse der weltweiten Studien werden von nationalen und internationalen Gremien bewertet, etwa von der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Mit der Verordnung über elektromagnetische Felder wurden auf der Basis dieser Erkenntnisse Grenzwerte zum Schutz vor Gesundheitsgefahren durch starke elektromagnetische Felder festgelegt.

Die Grenzwerte sind so ausgelegt, dass eine spezifische Absorptionsrate (SAR) von maximal 2 Watt pro Kilogramm Körpergewebe nicht überschritten wird. Dadurch wird die maximale Erwärmung des Gewebes auf ein zehntel Grad Celsius beschränkt. Die Felder der bestehenden Sendemasten sind in der Regel 100 bis 1.000 mal schwächer als nach den Grenzwerten erlaubt. Auch bei Handys wurde die Sendeleistung durch einen maximal zulässigen SAR-Wert begrenzt. Er darf 2 Watt pro Kilogramm nicht überschreiten. Handys mit einem SAR-Wert von weniger als 0,6 Watt pro Kilogramm gelten als besonders strahlungsarm.

Das im Juni 2008 abgeschlossene umfangreiche Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm hat die Gültigkeit dieser Grenzwerte bestätigt. Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand schützen die gesetzlichen Regelungen vor möglichen gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Mobilfunks.


Familie
 

Seitenanfang Seite drucken

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz :