Durch Grenzwerte geschützt
Die Grenzwerte sind so ausgelegt, dass eine spezifische Absorptionsrate (SAR) von maximal 2 Watt pro Kilogramm Körpergewebe nicht überschritten wird. Dadurch wird die maximale Erwärmung des Gewebes auf ein zehntel Grad Celsius beschränkt. Die Felder der bestehenden Sendemasten sind in der Regel 100 bis 1.000 mal schwächer als nach den Grenzwerten erlaubt. Auch bei Handys wurde die Sendeleistung durch einen maximal zulässigen SAR-Wert begrenzt. Er darf 2 Watt pro Kilogramm nicht überschreiten. Handys mit einem SAR-Wert von weniger als 0,6 Watt pro Kilogramm gelten als besonders strahlungsarm.
Das im Juni 2008 abgeschlossene umfangreiche Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm hat die Gültigkeit dieser Grenzwerte bestätigt. Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand schützen die gesetzlichen Regelungen vor möglichen gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Mobilfunks.
