FFH-Gebiete

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FFH-Gebiete

 
Kalkfelsen (im NSG Hüttenberg) im FFH-Gebiet "Donautal und Hochflächen von Tuttlingen bis Beuron" (M.Witschel)
UDODie Kartendarstellung aller Natura 2000 Schutzgebiete finden Sie im:
Daten- und Kartendienst der LUBW

Sie können sich auch ein bestimmtes von Baden-Württemberg gemeldetes FFH-Gebiet direkt in Kartenform anzeigen lassen. Nähere Informationen wie das Vorkommen von Arten und Lebensraumtypen im Gebiet oder auch seine Flächengröße können Sie über die Standarddatenbögen abrufen:


Eine der Aufgaben der FFH-Richtlinie besteht darin, europaweit bedrohte oder sehr seltene, natürliche Lebensräume (Anhang I) und wildlebende Arten (Anhang II) in einem „günstigen Erhaltungszustand" zu bewahren oder diesen wiederherzustellen. Um diese Anforderung zu erfüllen, sind die EU-Mitgliedstaaten angehalten „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" auszuwählen, zu erhalten und zu entwickeln. Zusammen mit den Gebieten der Vogelschutzrichtlinie bilden diese FFH-Gebiete das Schutzgebietsnetz Natura 2000, das europaweit Lebensräume und Populationen miteinander verbindet.

Den räumlichen Bezugsrahmen für die repräsentative Auswahl der FFH-Gebiete bilden dabei die neun biogeografischen Regionen der EU. Baden-Württemberg liegt dabei vollständig in der kontinentalen Region. Die Auswahl der Gebiete, erfolgt nach naturschutzfachlichen Kriterien, die in Anhang III der FFH-Richtline benannt werden. Diese umfassen stichpunktartig:


Auswahlkriterien für FFH-Gebiete zum Schutz von:

 Lebensraumtypen (Anhang I)  Arten (Anhang II)
  • Repräsentativität des Lebensraumtyps
  • Flächengröße des Lebensraumtyps
  • Erhaltungsgrad bzw. Wiederherstellungsmöglichkeit des Lebensraumtyps
  • Gesamtbeurteilung des Wertes für die Erhaltung des betreffenden Lebensraumtyps
  • Populationsgröße und -dichte der betreffenden Art
  • Erhaltungsgrad bzw. Wiederherstellungsmöglichkeit wichtiger Lebensraumelemente für die Art
  • Isolierungsgrad bzw. Ausbreitungsmöglichkeiten der vorkommenden Populationen 
  • Wert des Gebietes im Hinblick auf die Erhaltung der betreffenden Art

EU-weit gibt es ca. 22.000 FFH-Gebiete, die insgesamt etwa 13,3% der Landesfläche aller Mitgliedstaaten umfassen (Stand: Juni 2008). Deutschland hat die Gebietsmeldungen an die EU mittlerweile abgeschlossen. Veränderungen der Gebiete ergeben sich ggf. noch bei der Erarbeitung der Managementpläne (MaP), durch aktuelle Kartierungen etc..

Meldestand der FFH-Gebiete für Deutschland und Baden-Württemberg

  FFH-Gebiete Deutschland FFH-Gebiete Baden-Württemberg
 Anzahl der Gebiete 4.619 260
 Terr. Fläche [ha]  3.322.716 414.279
 Terr. Meldeanteil [%]1 9,3 11,6
 Gewässerfläche [ha]2 2.122.161 11.972
 Gesamtmeldefläche 
 FFH-Gebiete [ha]3
 5.444.877 426.251
1 bezogen auf die Gesamtlandfläche bzw. Bundeslandfläche (Landesfläche Baden-Württemberg: 3.575.154 ha (Stat. Bundesamt) exklusive Bodensee)
2 Bodensee-, Watt-, Bodden- und Meeresflächen nach Angaben des jeweiligen Bundeslandes
3 Überlagerung von Vogelschutzgebieten mit FFH-Gebieten; Baden-Württemberg: 190.268 ha Überlagerung, verbleiben 206.776 ha reine Vogelschutzgebiete
Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN), September 2011; Umweltdaten 2012 - LUBW
  

Die Sicherung der FFH-Gebiete obliegt in Deutschland den Bundesländern. Sie kann über die Ausweisung als Schutzgebiet erfolgen oder durch vertraglich festgelegte Naturschutzmaßnahmen. Wesentliche Grundlage für die Sicherung der FFH-Gebiete sind Managementpläne, die Erhaltungs- und Entwicklungsziele sowie entsprechende Maßnahmenempfehlungen festlegen. In Baden-Württemberg haben dabei Maßnahmen auf vertraglicher Basis Vorrang. Eine Ausweisung als Schutzgebiet erfolgt nur, wenn die gesetzten Schutz- und Erhaltungsziele auf anderem Weg nicht erreicht werden (können). Für die Arten und Lebensraumtypen der Natura 2000-Gebiete gilt zudem grundsätzlich ein Verschlechterungsverbot, was jeweils in den Naturschutzgesetzen der Bundesländer verankert ist (Baden-Württemberg: §37 NatSchG). Dass bedeutet Vorhaben und Planungen, die FFH-Schutzgüter erheblich beeinträchtigen könnten, müssen einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen und können ggf. gänzlich untersagt werden.

  • Eine aktuelle Übersicht über die Anzahl der von den EU-Mitgliedstaaten gemeldeten FFH-Gebiete finden Sie auf den Seiten der EU: Natura 2000-Barometer
  • Eine Übersicht über den Meldestand der FFH-Gebiete in Deutschland finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN)

 

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