Natura 2000 - Kurzübersicht
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Deutschland hat insgesamt etwa 7 Mio. ha als FFH- und Vogelschutzgebiete an die EU gemeldet. Das entspricht ca. 14 % der terrestrischen Fläche und 41 % der marinen Fläche Deutschlands. Unter dem besonderen Schutz des Natura 2000-Schutzgebietsystems stehen in Baden-Württemberg 350 Gebiete mit einer Gesamtfläche von etwa 630.000 ha. FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete überlappen sich dabei teilweise.
Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg (Stand 2007)
| FFH-Gebiete | Vogelschutzgebiete | Natura 2000-Gebiete | |
| Anzahl der Gebiete | 260 | 90 | 350 |
| Terr. Fläche [ha] | 414.279 | 391.082 | 620.872 |
| Terr. Meldeanteil [%]1 | 11,6 | 10,9 | 17,4 |
| Bodenseefläche [ha]2 | 11.972 | 5.962 | 12.155 |
| Gesamt Meldefläche [ha]3 | 426.251 | 397.044 | 633.027 |
| 1 bezogen auf die Landesfläche Baden-Württembergs von 3.575.154 ha (Stat. Bundesamt) exklusive Bodensee 2 Der Bodensee ist Internationales Gewässer, seine Wasserfläche gehört daher statistisch nicht zum Land Baden-Württemberg 3 Überlagerung Vogelschutzgebiete mit FFH-Gebieten 190.268 ha, verbleiben 206.776 ha reine Vogelschutzgebiete Quelle: Umweltdaten 2012 - LUBW |
Natura 2000-Gebiete sind keine Totalreservate, die jegliche Nutzung ausschließen. Wirtschaftliche und soziale Nutzungen in den FFH- und Vogelschutzgebieten sind daher möglich, solange sie nicht die Vorkommen der zu schützenden Naturgüter erheblich beeinträchtigen.
Die Sicherung der Natura 2000-Gebiete obliegt in Deutschland den Bundesländern. In Baden-Württemberg werden Vogelschutzgebiete durch die gebietsspezifische Vogelschutzgebietsverordnung (VSG-VO) vom 5. Februar 2010 gesichert.
Weitere wesentliche Grundlage für die Sicherung von Natura 2000-Gebieten sind die Managementpläne (MaP). Im Rahmen dieser Fachpläne werden die Lebensraumtypen und Arten der FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie erfasst, bewertet und Erhaltungs- und Entwicklungsziele sowie die zugehörigen Maßnahmenempfehlungen erarbeitet, um sie langfristig zu sichern. Darüber hinaus gelten europaweit einheitliche Regelungen zum Umgang mit Planungen, Projekten und Eingriffen inner- und außerhalb eines Natura 2000-Gebietes. Falls diese ein Natura 2000-Gebiet in seinen Erhaltungszielen erheblich beeinträchtigen können, ist eine Verträglichkeitsprüfung vorzunehmen und ggf. müssen Verluste ausgeglichen oder kompensiert, Eingriffe beschränkt oder gänzlich unterlassen werden. Für die Umsetzung der Vorgaben und die Erreichung der Ziele der FFH- und Vogelschutzrichtlinie stehen verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Um den Erfolg der Umsetzung von Natura 2000 zu überprüfen und ein zielgerichtetes Management der Gebiete zu gewährleisten, müssen die EU-Mitgliedstaaten regelmäßige Bestandserhebungen (Monitoring) der Arten und Lebensräume durchführen. Des Weiteren legen sie der Europäischen Kommission alle 6 Jahre im Rahmen der Berichtspflicht den Zustand der FFH-Lebensraumtypen und -Arten dar und berichten alle 3 Jahre über den Zustand der Vogelschutzgebiete.

Informationen zu den einzelnen Natura 2000 Schutzgebieten finden Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW

