Natura 2000 - Kurzübersicht

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Natura 2000 - Kurzübersicht

 
      FFH-Gebiet Gletscherkessel Präg (M. Witschel)
      Vogelschutzgebiet Eriskircher Ried (LUBW)
Die EG-Vogelschutzrichtlinie sichert die Erhaltung aller wildlebenden Vogelarten der Mitgliedstaaten. Die FFH-Richtlinie schreibt ergänzend den Schutz von europaweit gefährdeten, natürlichen und naturnahen Lebensräumen sowie von Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor.

Für das Natura 2000-Netz hat eine systematische, an den Bedürfnissen der Natur ausgerichtete Gebietsauswahl stattgefunden. Die Meldung der Gebiete erfolgte nach fachlichen Gesichtspunkten, politische oder wirtschaftliche Interessen durften bei der Gebietsauswahl nicht berücksichtigt werden. Um die gesamte Bandbreite der biologischen Vielfalt zu berücksichtigen, wurde das Gebiet der EU für die Flächenauswahl und die Bewertung der Vorkommen von Arten und Lebensräumen in neun sogenannte biogeografische Regionen unterteilt: atlantische, kontinentale, alpine, mediterrane, boreale, makaronesische, pannonische, Steppen- und die Schwarzmeerregion. Deutschland deckt dabei große Bereiche der atlantischen und kontinentalen sowie einen schmalen Saum der alpinen Region ab. Baden-Württemberg liegt vollständig in der kontinentalen Region.

Deutschland hat insgesamt etwa 7 Mio. ha als FFH- und Vogelschutzgebiete an die EU gemeldet. Das entspricht ca. 14 % der terrestrischen Fläche und 41 % der marinen Fläche Deutschlands. Unter dem besonderen Schutz des Natura 2000-Schutzgebietsystems stehen in Baden-Württemberg 350 Gebiete mit einer Gesamtfläche von etwa 630.000 ha. FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete überlappen sich dabei teilweise.


Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg (Stand 2007)

  FFH-Gebiete  Vogelschutzgebiete Natura 2000-Gebiete
 Anzahl der Gebiete  260 90 350
 Terr. Fläche [ha]  414.279 391.082 620.872
 Terr. Meldeanteil [%]1 11,6 10,9 17,4
 Bodenseefläche [ha]2 11.972 5.962 12.155
 Gesamt Meldefläche [ha]3 426.251 397.044 633.027
1 bezogen auf die Landesfläche Baden-Württembergs von 3.575.154 ha (Stat. Bundesamt) exklusive Bodensee
2 Der Bodensee ist Internationales Gewässer, seine Wasserfläche gehört daher statistisch nicht zum Land Baden-Württemberg
3 Überlagerung Vogelschutzgebiete mit FFH-Gebieten 190.268 ha, verbleiben 206.776 ha reine Vogelschutzgebiete
Quelle: Umweltdaten 2012 - LUBW

Natura 2000-Gebiete sind keine Totalreservate, die jegliche Nutzung ausschließen. Wirtschaftliche und soziale Nutzungen in den FFH- und Vogelschutzgebieten sind daher möglich, solange sie nicht die Vorkommen der zu schützenden Naturgüter erheblich beeinträchtigen.

Die Sicherung der Natura 2000-Gebiete obliegt in Deutschland den Bundesländern. In Baden-Württemberg werden Vogelschutzgebiete durch die gebietsspezifische Vogelschutzgebietsverordnung (VSG-VO) vom 5. Februar 2010 gesichert.

Weitere wesentliche Grundlage für die Sicherung von Natura 2000-Gebieten sind die Managementpläne (MaP). Im Rahmen dieser Fachpläne werden die Lebensraumtypen und Arten der FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie erfasst, bewertet und Erhaltungs- und Entwicklungsziele sowie die zugehörigen Maßnahmenempfehlungen erarbeitet, um sie langfristig zu sichern. Darüber hinaus gelten europaweit einheitliche Regelungen zum Umgang mit Planungen, Projekten und Eingriffen inner- und außerhalb eines Natura 2000-Gebietes. Falls diese ein Natura 2000-Gebiet in seinen Erhaltungszielen erheblich beeinträchtigen können, ist eine Verträglichkeitsprüfung vorzunehmen und ggf. müssen Verluste ausgeglichen oder kompensiert, Eingriffe beschränkt oder gänzlich unterlassen werden. Für die Umsetzung der Vorgaben und die Erreichung der Ziele der FFH- und Vogelschutzrichtlinie stehen verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Um den Erfolg der Umsetzung von Natura 2000 zu überprüfen und ein zielgerichtetes Management der Gebiete zu gewährleisten, müssen die EU-Mitgliedstaaten regelmäßige Bestandserhebungen (Monitoring) der Arten und Lebensräume durchführen. Des Weiteren legen sie der Europäischen Kommission alle 6 Jahre im Rahmen der Berichtspflicht den Zustand der FFH-Lebensraumtypen und -Arten dar und berichten alle 3 Jahre über den Zustand der Vogelschutzgebiete.

UDO
Informationen zu den einzelnen Natura 2000 Schutzgebieten finden Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW

 

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