Berichtspflichten und Monitoring
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Um dieser Aufgabe überhaupt gerecht zu werden, ist eine dauerhafte Überwachung (Monitoring) des Zustandes der europaweit gefährdeten Arten und Lebensraumtypen innerhalb und außerhalb von Natura 2000-Gebieten notwendig. Während die Vogelschutzrichtlinie ein Monitoring nur indirekt vorgibt, muss ein solches Überwachungssystem für FFH-Gebiete nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie von den EU-Mitgliedstaaten zwingend eingerichtet werden.
Berichtspflichten und Monitoring liefern das notwendige Wissen zur Beurteilung der Wirksamkeit der europäischen Naturschutzrichtlinien und zum Zustand von Lebensräumen und Arten. Sie zeigen dabei Erfolge wie Misserfolge von Natura 2000 auf. Erst eine derartige Bilanzierung macht es möglich, Natura 2000-Gebiete effektiv zu managen, Maßnahmen gezielt zu ergreifen und frühzeitig auf Veränderungen zu reagieren.

