Förderung
Nutzungsausfälle oder -beschränkungen, die sich aus Vorgaben zur Erhaltung von Natura 2000 ergeben, sollen so weit wie möglich finanziell ausgeglichen werden. Als Instrumente stehen insbesondere Ausgleichleistungen und Pflege- und Extensivierungsverträge über den Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA), die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und die Richtlinie „Nachhaltige Waldwirtschaft" zur Verfügung. Im Rahmen dieser Instrumente können Land- und Forstwirte in Baden-Württemberg seit 2002 eine Förderung gezielt in Natura 2000-Gebieten beantragen. So kann beispielsweise im Rahmen von MEKA Teil G die Erhaltung der Lebensraumtypen „Magere Flachland-Mähwiesen" und „Bergmähwiesen" gefördert werden. Darüber hinaus unterstützt die Europäische Union die Umsetzung der Ziele von Natura 2000 unter anderem durch Natura 2000-spezifische Förderprogramme (LIFE-Natur, LIFE+). In Baden-Württemberg wurden / werden von der EU bisher 13 Projekte mit einem Gesamtvolumen von über 24 Mio. € durchgeführt. Das derzeit laufende Programm LIFE+ gilt für den Zeitraum 2007 bis 2013, nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM). Grundsätzlich können auch über INTERREG oder LEADER Maßnahmen und Projekte in Natura 2000-Gebieten gefördert werden.
Eine Erhaltung von Natura 2000-Gebieten ist zudem auch durch Einbeziehung von Flächen mit FFH-Lebensraumtypen in kommunale „Ökokonten" denkbar. Diese Flächen lassen sich für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen heranziehen, wenn hiermit eine naturschutzfachliche Aufwertung verbunden ist.