EU-Dokument REACH & Abfall
Die EU-Kommission hat die REACH-Anforderungen für Recyclingbetriebe in einem 19seitigen Dokument umfassend dargestellt.
Das Arbeitspapier wurde im Rahmen des 5. REACH-Meetings der Behördenvertreter aller Mitgliedstaaten am 25./26.September 2008 erstellt und am 29.Oktober 2008 veröffentlicht.
Es wird noch einmal klargestellt, dass für Recyclingbetriebe eine Vorregistrierung erforderlich ist, wenn die Abfalleigenschaft beim Recyclingprozess formal beendet wird. Ausnahmen ergeben sich nur dann, wenn die zurückgewonnenen Stoffe explizit von der Registrierungspflicht befreit sind (z.B. durch Listung in Anhang IV oder V) oder es sich bei dem recycelten Produkt nicht um eine Chemikalie (Stoff oder Zubereitung), sondern unmittelbar um ein "Erzeugnis" handelt, aus dem keine chemischen Stoffe beabsichtigt freigesetzt werden.
Das Dokument finden Sie hier .
Das Arbeitspapier wurde im Rahmen des 5. REACH-Meetings der Behördenvertreter aller Mitgliedstaaten am 25./26.September 2008 erstellt und am 29.Oktober 2008 veröffentlicht.
Es wird noch einmal klargestellt, dass für Recyclingbetriebe eine Vorregistrierung erforderlich ist, wenn die Abfalleigenschaft beim Recyclingprozess formal beendet wird. Ausnahmen ergeben sich nur dann, wenn die zurückgewonnenen Stoffe explizit von der Registrierungspflicht befreit sind (z.B. durch Listung in Anhang IV oder V) oder es sich bei dem recycelten Produkt nicht um eine Chemikalie (Stoff oder Zubereitung), sondern unmittelbar um ein "Erzeugnis" handelt, aus dem keine chemischen Stoffe beabsichtigt freigesetzt werden.
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