Übersicht Grenzwerte
Für den Lärm existieren keine einheitlichen Grenz- und Richtwerte und auch keine einheitlichen Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren. Vielmehr wird nach Lärmart bzw. Lärmverursacher unterschieden. Beispielsweise wird der Lärm einer neuen oder wesentlich geänderten Straße nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16.Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz – 16.BImSchV) ermittelt und bewertet. Anders beim Lärm einer Industrieanlage: Für sie gilt die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).
Die folgende Zusammenstellung der Grenz- und Richtwerte gibt eine Übersicht über den derzeitigen Stand der Regelungen. Neben den Richtwerten existreren noch vielfältige Regelungen über Zuschläge, mit denen Geräuschmerkmale wie Impulshaltigkeit, Tonhaltigkeit, Informationshaltigkeit sowie die Ruhezeiten berücksichtigt werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind diese in den nachfolgendenTabellen nicht berücksichtigt.


Stand: Oktober 2011