Systematische Bearbeitung

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Systematische Bearbeitung

 

Stufenweises Vorgehen

Die „Konzeption zur Behandlung altlastverdächtiger Flächen und Altlasten in Baden-Württemberg“ sieht ein stufenweises Vorgehen zur Bearbeitung der Altlastenproblematik vor.

Die Bearbeitung ist in drei Stufen unterteilt: beginnend mit der Erfassung von Verdachtsflächen schließen sich im Rahmen der Gefährdungsabschätzung technische Untersuchungsschritte und gegebenenfalls die Durchführung von Sanierungs- oder Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen an.
  • Bei der Erfassung werden Altlastverdachtsflächen aufgrund der Branchenzugehörigkeit ermittelt und deren Historie aufgezeigt.
  • Die Gefährdungsabschätzung wird im BBodSchG unterteilt in zwei Stufen: die orientierende Untersuchung und die Detailuntersuchung. Die orientierende technische Untersuchung dient der einfachen Überprüfung des Anfangsverdachts. Am Ende der orientierenden Untersuchung wird beurteilt, ob konkrete Anhaltspunkte für den hinreichenden Verdacht einer Altlast vorliegen oder der Verdacht ausgeräumt werden konnte. Erst wenn sich der Verdacht bestätigt, folgt die vertiefte Detailuntersuchung zum Nachweis der Gefährdung der Schutzgüter. Mit der Detailuntersuchung sind in der Regel die technischen Untersuchungen abgeschlossen.
  • Die Ergebnisse der Gefährdungsabschätzung führen entweder zur Sanierung mit vorhergehender Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung oder zum Ausscheiden der Fläche aus dem Altlastenkataster.

Am Ende jeder Bearbeitungsstufe findet für jeden Einzelfall eine Bewertung statt.

Ablauf der stufenweisen Altlastenbearbeitung in BW

Die Erfassung und die orientierende Untersuchung erfolgen, sofern ein Anfangsverdacht besteht, im Rahmen der Amtsermittlung durch die unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden. Die Detailuntersuchung und die Sanierung sind durch den Verantwortlichen (Pflichtiger nach BBodSchG) durchzuführen.


Ursache der Verunreinigungen

Zu Beginn der systematischen Altlastenbearbeitung standen vor allem die ehemaligen Müllkippen im Vordergrund, doch viel häufiger sind es stillgelegte Industrie- und Gewerbeanlagen, von denen vergleichsweise größere Schäden verursacht wurden.
Mehr als 50 % der altlastverdächtigen Altstandorte können den Betriebszweigen „metallverarbeitende Betriebe, Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Betriebshöfe Holzbe- und -verarbeitung sowie chemische Reinigungen“ zugeordnet werden.

Nutzungen, die zu einem Altlastenverdacht geführt haben

Als Schadstoffe treten am häufigsten Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und aromatische Kohlenwasserstoffe (BTXE) in Erscheinung, gefolgt von Schwermetallen, leichtflüchtigen Chlorkohlenwasserstoffen (LCKW) und polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK).


Gefährdung der Schutzgüter

Durch Altlasten können die Schutzgüter Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer, Flora und Fauna betroffen sein. Da die Empfindlichkeit der verschiedenen Schutzgüter gegenüber Schadstoffen sehr unterschiedlich sein kann, nennt die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 mehrere Wirkungspfade, nämlich Boden - Mensch, Boden - Gewässer oder Boden - Nutzpflanze, die zu überprüfen sind. In Baden-Württemberg ist in den überwiegenden Fällen das Schutzgut Grundwasser durch Einwirkungen aus altlastverdächtigen Flächen und Altlasten betroffen, gefolgt von dem Schutzgut Mensch und Nutzpflanze.

Anteil der von Altlasten betroffenen Wirkungspfade
 

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