FFH-Richtlinie

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Teichfrosch - Rana esculenta Linnaeus, 1758

KurzbeschreibungVerbreitung Gefährdung und SchutzFFH-Richtlinie Zusammenfassung
(pdf; 0,5 MB)


Teichfrosch (Bild: M. Waitzmann)
Teichfroschlaichgewässer (Bild: M. Waitzmann)
Teichfroschkaulquappe (Bild: H. Sauerbier)
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.

FFH-Gebiete
Für den Teichfrosch, als Art des Anhangs V, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.


Erhaltungszustand

 Verbreitungs­gebiet PopulationHabitatZukunfts­aussichten 
Einzelbewertung  günstig  günstig günstig günstig
Gesamtbewertung günstig
Stand: 2007

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)






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