Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-GebieteFür den Teichfrosch, als Art des Anhangs V, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Erhaltungszustand| | Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten |
| Einzelbewertung | günstig | günstig | günstig | günstig |
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| Gesamtbewertung | günstig |
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Stand: 2007Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)