REACH-Leitfaden des BWHT für Handwerksbetriebe (23. Juli 2009)
Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) hat im Juni 2009 einen REACH-Leitfaden veröffentlicht, der speziell auf die Belange der Handwerksbetriebe ausgerichtet ist. Der Leitfaden beschreibt kurz und prägnant auf 7 Seiten, inwieweit Handwerksbetriebe durch die Verwendung von chemischen Stoffen (Farben, Lacke, Klebstoffe, Reinigungsmittel etc.) als „nachgeschaltete Anwender" von Pflichten der REACH-Verordnung betroffen sind und welche Maßnahmen sie ergreifen müssen (z. B. Prüfung, ob die eigene Verwendung eines Stoffes im neuen „erweiterten" Sicherheitsdatenblatt erfasst ist).
Den Leitfaden „REACH, die neue Chemikalien-Verordnung: ein Leitfaden für Handwerksbetriebe" finden Sie hier.
Ein zweiseitiges Infoblatt des BWHT „REACH betrifft auch Handwerker" finden Sie hier.
Den Leitfaden „REACH, die neue Chemikalien-Verordnung: ein Leitfaden für Handwerksbetriebe" finden Sie hier.
Ein zweiseitiges Infoblatt des BWHT „REACH betrifft auch Handwerker" finden Sie hier.