Messstellen

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Messstellen

 
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen über Messstellen für Geräusche und Erschütterungen, die staatlich notifiziert sind. Die Notifizierung, auch Bekanntgabe genannt, erfolgt auf der Grundlage von § 26 und § 28 Bundes-Immissionsschutzgesetz. Es wird unterschieden zwischen Stellen, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben, und sonstigen Stellen. Darüber hinaus wird erläutert, wie Sie nach notifizierten Messstellen recherchieren können.
 

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Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz :