Messstellen
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen über Messstellen für Geräusche und Erschütterungen, die staatlich notifiziert sind. Die Notifizierung, auch Bekanntgabe genannt, erfolgt auf der Grundlage von § 26 und § 28 Bundes-Immissionsschutzgesetz. Es wird unterschieden zwischen Stellen, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben, und sonstigen Stellen. Darüber hinaus wird erläutert, wie Sie nach notifizierten Messstellen recherchieren können.