Expositionsszenarien

 

Expositionsszenarien

 
Welche Anforderungen zu Expositionsszenarien / Stoffsicherheitsberichten muss ein nachgeschalteter Anwender beachten?

Nur wenn ein Lieferant in einem Sicherheitsdatenblatt ein Expositionsszenario übermittelt, entstehen Pflichten für den nachgeschalteten Anwender. Er muss überprüfen, ob jeder seiner eigenen Verwendungen und die Verwendungen, für die er den Stoff an andere abgibt, mit den Bedingungen des übermittelten Expositionsszenarios übereinstimmen.

Wenn er strengere Bedingungen in der Praxis einhält oder seinen Abnehmern empfiehlt, so muss er keine Stoffsicherheitsbeurteilung / Stoffsicherheitsbericht anfertigen.

Sind seine Bedingungen jedoch weniger stringent, muss er einen Stoffsicherheitsbericht erarbeiten, es sei denn

  • für den Stoff oder die Zubereitung ist kein Sicherheitsdatenblatt vorgeschrieben,
  • der Stoff oder die Zubereitung wird von ihm in einer Menge von weniger als 1 t/a verwendet,
  • der Stoff für Forschungs- und Entwicklungszwecke eingesetzt und die Risiken werden angemessen beherrscht oder
  • der Stoff wird in einer Zubereitung in einer Konzentration unterhalb den Berücksichtigungsgrenzen (0,1% bzw. 1%) eingesetzt.

Der nachgeschaltete Anwender muss jedoch keinen umfassenden Stoffsicherheitsbericht anfertigen, sondern nur eine Beurteilung seines neuen Expositionsszenarios durchführen (es sei denn er hat Informationen für eine neue / geänderte Gefahrenbeurteilung).

Falls der nachgeschaltete Anwender einen Stoffsicherheitsbericht zu erstellen hat, muss er innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Expositionsszenarios eine Meldung an die ECHA geben. Diese Meldung ist auch zu machen, wenn er den Stoff oder die Zubereitung in Mengen unterhalb 1 t/a verwendet.

Die Bedingungen eines Expositionsszenarios sollten daher von einem Lieferanten so breit wie möglich bzw. flexibel abgefasst werden, damit die Anwendungen des nachgeschalteten Anwenders abgedeckt werden.

Der nachgeschaltete Anwender hat 12 Monate nach Erhalt eines Expositionsszenarios vom Lieferanten Zeit, um seine eigenen Stoffsicherheitsbeurteilungen / Stoffsicherheitsberichte anzufertigen.

Der nachgeschaltete Anwender kann jedoch auch seine direkten Lieferanten über seine abweichenden Verwendungen informieren, damit sie berücksichtigt werden. Soweit diese Meldung schriftlich einen Monat vor der nächsten Lieferung erfolgt, darf der Lieferant solange nicht liefern, bis er das neue Expositionsszenario erarbeitet und im Sicherheitsdatenblatt übermittelt hat (ggf. auch seine Registrierung angepasst hat).

Der nachgeschaltete Anwender hat ferner die Möglichkeit, bestimmte Bedingungen eines Expositionsszenarios zu variieren (scaling), solange das Risiko von ihm angemessen beherrscht wird. So können beispielsweise die von ihm angewendeten Risikomanagementmaßnahmen weitergehend oder effizienter sein, als von dem Lieferanten angegeben.

Mehr über die Kommunikation zwischen Hersteller und nachgeschaltetem Anwender erfahren Sie hier und hier.
 

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Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz :