Globally Harmonised System (GHS)

 

Globally Harmonised System (GHS)

 

GHS - Neue Regeln zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen


Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals - kurz GHS genannt - wurde auf UN-Ebene erarbeitet. Ziel des neuen GHS-Systems sind weltweit einheitliche Regeln für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen. Diese Regeln gelten sowohl für die Handhabung (Gefahrstoffe) als auch für den Transport (Gefahrgüter).

Die Vorschriften des UN-GHS wurden in der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16. Dezember 2008, auch CLP-Verordnung genannt, umgesetzt. Als EG-Verordnung hat diese unmittelbar in der Europäischen Union Gültigkeit und bedarf keiner nationalen Umsetzung durch die Mitgliedstaaten. Die CLP-Verordnung trat am 20. Januar 2009 in Kraft. Die neuen Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung sind jedoch erst ab dem 1. Dezember 2010 für Stoffe und ab dem 1. Juni 2015 für Gemische verpflichtend. Aber schon vorher können Hersteller und Importeure die Regeln auf freiwilliger Basis anwenden.

Grundkonzept des GHS
Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert die CLP-Verordnung sogenannte Gefahrenklassen (z. B. „akute Toxizität"). Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien (z. B. 1 bis 4 bei akuter Toxizität), im Regelfall differenziert nach der Schwere der betreffenden Gefahr (Kategorie 1 bedeutet die größte Gefährlichkeit). Den Gefahrenkategorien sind Gefahrensätze (H-Sätze, z. B. H300 „Lebensgefahr bei Verschlucken", vergleichbar den bisherigen R-Sätzen), ein Piktogramm (bisher Gefahrensymbol) sowie ein Signalwort („Gefahr" oder „Achtung") zugeordnet, ferner Sicherheitssätze (P-Sätze, z. B. P285 „Atemschutz tragen", vergleichbar den bisherigen S-Sätzen). Die bisherigen Gefahrensymbole werden durch folgende Piktogramme ersetzt:

Piktogramm explodierende Bombe Piktogramm Flamme Piktogramm Flamme über Kreis Piktogramm Gasflasche Piktogramm Ätzwirkung 
Piktogramm Totenkopf Piktogramm Ausrufezeichen Piktogramm Gesundheitsgefahr Piktogramm Umwelt

Legaleinstufungen von Stoffen
Eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, das heißt eine Legaleinstufung, wird künftig nur noch für die Eigenschaften „krebserzeugend", „erbgutverändernd", „fortpflanzungsgefährdend" und „atemwegssensibilisierend" festgelegt. Andere Stoffe können nur noch in besonderen Fällen rechtlich verbindlich in das Verzeichnis der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen aufgenommen werden. Die bisherigen Legaleinstufungen von Stoffen im Anhang I der Stoffrichtlinie 67/548/EWG wurden in neue harmonisierte Einstufungen nach der CLP-Verordnung umgewandelt und in den Anhang VI, Tabelle 3.1 der CLP-Verordnung (zusätzlich zu den bisherigen Legaleinstufungen in Tabelle 3.2) aufgenommen. Anhang VII der CLP-Verordnung enthält eine Umwandlungstabelle, mit deren Hilfe die bisherigen Einstufungen in das neue GHS-System überführt werden können. Eine weitere Umwandlungshilfe bietet der GHS-Konverter der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie.

Weitere Informationen:

 

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Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz :