Globally Harmonised System (GHS)
GHS - Neue Regeln zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen
Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals - kurz GHS genannt - wurde auf UN-Ebene erarbeitet. Ziel des neuen GHS-Systems sind weltweit einheitliche Regeln für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen. Diese Regeln gelten sowohl für die Handhabung (Gefahrstoffe) als auch für den Transport (Gefahrgüter).
Grundkonzept des GHS
Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert die CLP-Verordnung sogenannte Gefahrenklassen (z. B. „akute Toxizität"). Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien (z. B. 1 bis 4 bei akuter Toxizität), im Regelfall differenziert nach der Schwere der betreffenden Gefahr (Kategorie 1 bedeutet die größte Gefährlichkeit). Den Gefahrenkategorien sind Gefahrensätze (H-Sätze, z. B. H300 „Lebensgefahr bei Verschlucken", vergleichbar den bisherigen R-Sätzen), ein Piktogramm (bisher Gefahrensymbol) sowie ein Signalwort („Gefahr" oder „Achtung") zugeordnet, ferner Sicherheitssätze (P-Sätze, z. B. P285 „Atemschutz tragen", vergleichbar den bisherigen S-Sätzen). Die bisherigen Gefahrensymbole werden durch folgende Piktogramme ersetzt:

Legaleinstufungen von Stoffen
Eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, das heißt eine Legaleinstufung, wird künftig nur noch für die Eigenschaften „krebserzeugend", „erbgutverändernd", „fortpflanzungsgefährdend" und „atemwegssensibilisierend" festgelegt. Andere Stoffe können nur noch in besonderen Fällen rechtlich verbindlich in das Verzeichnis der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen aufgenommen werden. Die bisherigen Legaleinstufungen von Stoffen im Anhang I der Stoffrichtlinie 67/548/EWG wurden in neue harmonisierte Einstufungen nach der CLP-Verordnung umgewandelt und in den Anhang VI, Tabelle 3.1 der CLP-Verordnung (zusätzlich zu den bisherigen Legaleinstufungen in Tabelle 3.2) aufgenommen. Anhang VII der CLP-Verordnung enthält eine Umwandlungstabelle, mit deren Hilfe die bisherigen Einstufungen in das neue GHS-System überführt werden können. Eine weitere Umwandlungshilfe bietet der GHS-Konverter der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie.
Weitere Informationen:
- Faltblatt GHS der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Nationaler REACH-CLP-Helpdesk der BAuA
- Helpdesk der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)
- GHS-Broschüre „Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS" des Umweltbundesamtes