Biotopkartierung

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Biotopkartierung

 

Ziele und Aufgaben

Wichtigstes Ziel der Biotopkartierungen ist es, umfassende Kenntnisse über die Vorkommen der naturschutzfachlich bedeutsamen und gesetzlich geschützten Biotope, ihre Ausstattung und Wertigkeit zu erlangen. Vor allem die §-24a-Kartierung (seit 2006 § 32 Landesnaturschutzgesetz (NatSchG)) wurde zu einer der wichtigsten Grundlagen für die Naturschutzarbeit in Baden-Württemberg.

Im Juli 2009 wurde das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verabschiedet, das am 01. März 2010 in Kraft trat. Die sich daraus ergebenden Änderungen des Landesrechts sind in diesem Internetauftritt noch nicht eingearbeitet.

Epple-See östlich von Mörsch (R.Steinmetz)Die Biotopkartierungen erfüllen vor allem folgende Aufgabe:
  • Vollzug des Naturschutzgesetzes durch die Naturschutzverwaltung durch Ermittlung der geschützten Biotopflächen und des Zustands der geschützten Biotope

Die Biotopkartierungen sind Grundlage und Datenquelle für
  • die Eingriffsregelung des Naturschutzgesetzes,
  • die Ausweisung von Schutzgebieten,
  • Landschaftspflegemaßnahmen,
  • spezielle Artenschutzmaßnahmen,
  • Grunderwerb naturschutzwichtiger Flächen,
  • Landschafts- und Flächennutzungsplanung 
  • die langfristige Beobachtung der Entwicklung von Natur und Landschaft und
  • die Ermittlung naturschutzfachlicher Daten im Rahmen der Berichtspflichten zu Natura 2000.


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