Biotopkartierung
Ziele und Aufgaben
Im Juli 2009 wurde das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verabschiedet, das am 01. März 2010 in Kraft trat. Die sich daraus ergebenden Änderungen des Landesrechts sind in diesem Internetauftritt noch nicht eingearbeitet.
Die Biotopkartierungen erfüllen vor allem folgende Aufgabe:- Vollzug des Naturschutzgesetzes durch die Naturschutzverwaltung durch Ermittlung der geschützten Biotopflächen und des Zustands der geschützten Biotope
- die Eingriffsregelung des Naturschutzgesetzes,
- die Ausweisung von Schutzgebieten,
- Landschaftspflegemaßnahmen,
- spezielle Artenschutzmaßnahmen,
- Grunderwerb naturschutzwichtiger Flächen,
- Landschafts- und Flächennutzungsplanung
- die langfristige Beobachtung der Entwicklung von Natur und Landschaft und
- die Ermittlung naturschutzfachlicher Daten im Rahmen der Berichtspflichten zu Natura 2000.