Von möglichst vielen Akteuren und Verbänden (aus den Bereichen Naturschutz, Landwirtschaft, Politik, Tourismus, Gastronomie u.v.a.) des Gebietes wird gemeinsam eine Umsetzungskonzeption für ein Projektgebiet entwickelt.
Diese beinhaltet die
- Darstellung der Region
- Abgrenzung des Projektgebietes
- Zielsetzung
- Handlungsfelder/angestrebte Maßnahmen
- Organisation und Finanzierung
Der Förderzeitraum liegt bei 7 Jahre (2 Jahre für die Einführungsphase, 5 Jahre für die Hauptförderung) und eventuell weitere 5 Jahre für die Verlängerung.
Das Projektgebiet muss einen hohen Flächenanteil von Kerngebieten aufweisen.
Die LUBW führt dann die Prüfung dieses Konzeptes durch. Das UM bewilligt dann die Einrichtung des Projektgebietes.