Arbeitsschutz

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert in Artikel 2 das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Es gilt ohne Einschränkungen in jeder Situation – und somit auch für alle Beschäftigten während ihrer Arbeit. Die zur Gewährleistung dieses Anspruchs getroffenen Regelungen und Vorkehrungen werden unter dem Begriff "Arbeitsschutz" zusammengefasst. Der Arbeitsschutz umfasst technische und soziale Aspekte. Die Sicherheitstechnik, der Schutz vor chemischen und physikalischen Einwirkungen, die Arbeitsorganisation, Arbeitsmedizin und Betriebspsychologie gehören ebenso dazu wie der Kinder- und Jugendarbeitsschutz, der Mutterschutz und der Lohnschutz. Die LUBW befasst sich ausschließlich mit Fragen des Technischen Arbeitsschutzes und der Arbeitsmedizin. In diesem Themenportal stellen wir unsere Aufgabenfelder vor und bieten allgemein verständliche und aktuelle Fachinformationen an.