Anerkennung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen

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Anerkennung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen

 
Die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ist zuständige Anerkennungsstelle für

  • Sachverständige nach § 18 BBodSchG.
  • Untersuchungsstellen, die physikalisch-chemische Untersuchungen und Probenahmen in den Bereichen Abwasser, Abfall sowie
    Bodenschutz / Altlasten durchführen.

Einzelheiten den Anerkennungsverfahren finden Sie unter den Rubriken:
Anerkennung von Sachverständigen nach § 18 BBodSchG
Anerkennung von Untersuchungsstellen

 

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