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null Neujahrstag: Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht

Feinstaubwerte sinken in Baden-Württemberg bereits wieder

02.01.2017

Wie im vergangenen Jahr war auch in diesem Jahr am Neujahrstag die Tagesbelastung mit Feinstaub (Partikel PM10) hoch. Die zahlreichen Überschreitungen des Tagesmittelwertes lagen mancherorts um das Doppelte bis das Dreifache über dem zulässigen Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Insbesondere im Großraum Stuttgart hielten sich die hohen Feinstaubwerte den ganzen Tag. Spitzenwerte von über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wurden an folgenden Luftmessstationen der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg gemessen: 

Messstation der LUBW Vorläufiger Tagesmittelwert
Partikel PM10 [µg/m³]
am 01.01.2017
Vorläufiger Tagesmittelwert
Partikel PM10 [µg/m³]
am 31.12.2016
Ludwigsburg 174 82
Stuttgart Am Neckartor 173 51
Bernhausen 166 59
Reutlingen 152 65
Stuttgart-Bad Cannstatt 127 51
Schwäbisch Hall 108 43
Pforzheim 91 38
Tübingen 79 36
Gärtringen 69 35
Heilbronn 66 46
Aalen 59 30
Baden-Baden 53 33
Freiburg 53 45
Wiesloch 51 36




„Der Neujahrstag war wie im letzten Jahr windarm, entsprechend hielt sich der Feinstaub großflächig während des ganzen Tages. Die Kaltfront des heutigen Tages bringt nun Wind und Feuchtigkeit und sorgt für bessere Luftverhältnisse. Die Feinstaubkonzentrationen gehen bereits deutlich zurück“, so Tatjana Erkert, Pressesprecherin der LUBW. Wie schnell die Feinstaubbelastung nach einem Silvesterfeuerwerk abklingt, hängt vor allem von den Wetterverhältnissen ab. 

„In dem vom Umweltbundesamt im Dezember 2015 veröffentlichten Bericht zur Feinstaubproblematik zum Jahreswechsel wird ein Wert von rund 4.000 Tonnen Feinstaub (PM10) genannt, der jährlich durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Deutschland freigesetzt wird. Das entspräche etwa 15 Prozent der jährlich durch den Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge, so die Studie. Der größte Teil wird in der Silvesternacht freigesetzt. Da verwundern die zahlreichen extrem hohen Überschreitungen am Neujahrstag nicht“, erläutert Erkert. 

Außerdem sei bekannt, dass gerade bei diesen Verbrennungsprozessen ultrafeine Partikel entstünden, also Staubteilchen mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 Mikrometer. Dieser Staub, der kleiner als ein tausendstel Millimeter ist, passiere die feinen Nasenhärchen leichter und gelange so in die Lunge. Dort könne er Entzündungen, Wucherungen, Asthma, Bronchitis oder auch Krebs auslösen. Über die Lunge könne der Feinstaub dann direkt ins Blut gelangen.

Hintergrundinformation 
Immissionsgrenzwerte Partikel PM10
 (Feinstaub) 

Gemäß der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) betragen die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub-Partikel (PM10) beim Jahresmittelwert 40 und beim Tagesmittelwert 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Der Tagesmittelwert darf nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden. 
Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Broschüre „Kenngrößen der Luftqualität. Jahresdaten 2015 “. 

Partikel 
Partikel sind luftgetragene feste oder flüssige Teilchen, die nicht unmittelbar zu Boden sinken, sondern eine gewisse Zeit in der Atmosphäre verweilen und über große Distanzen transportiert werden können. Dabei können primäre und sekundäre Partikel unterschieden werden. Primäre Partikel werden direkt in die Umwelt emittiert und können natürlichen Ursprungs sein (z. B. als Folge von Bodenerosion) oder durch menschliches Handeln freigesetzt werden (z. B. durch Verkehr und Feuerungsanlagen). Sekundäre Partikel entstehen hingegen erst in der Atmosphäre durch eine chemische Reaktion aus gasförmigen Vorläufersubstanzen wie Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden oder Ammoniak. 

Für die gesundheitliche Bedeutung der Partikel (engl.: Particulate Matter, PM) ist neben ihren chemischen Stoffeigenschaften insbesondere ihre Größe von Bedeutung. Es werden vier Fraktionen hinsichtlich des Durchmessers der Staubpartikel unterschieden, wobei die gröberen Fraktionen immer auch die kleineren Partikel beinhalten (Tabelle 2.2-1). Die Partikelfraktionen kleiner als 10 μm werden auch als Feinstaub bezeichnet. Vor allem Partikel der Fraktionen PM0,1 und PM2,5 sind für Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit bedeutsam. Aufgrund ihrer guten Lungengängigkeit können sie weit in den Organismus vordringen und Beschwerden des Atemtrakts und des Herz-Kreislaufsystems verursachen. 
 


 Staubfraktion

 Partikelgröße

 Gesamtstaub

 > 10 µm

 Inhalierbare Partikel PM10

 < 10 µm*

 Lungengängige Partikel PM2,5

 < 2,5 µm*

 Ultrafeine Partikel PM 0,1

 < 0,1 µm




*Partikel die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 10 μm eine Abscheidewirksamkeit von 50 % hat (nach EN 12341), dies gilt entsprechend für Feinstaub PM2,5

Quelle: LUBW, Kenngrößen der Luftqualität, Jahresdaten 2015 , veröffentlicht September 2016, S. 17. 


Weiterführende Links 

• LUBW-Pressemitteilung vom 01.01.2017: 
Baden-Württemberg nach der Silvesternacht: Staub liegt in der Luft, LUBW informiert über Feinstaubentwicklung 

• Animation der PM10-Konzentrationen in den Silvesternächten der vergangenen Jahre des Umweltbundesamtes. 

 Zum Jahreswechsel: Wenn die Luft „zum Schneiden“ ist, Publikation des Umweltbundesamtes, Dezember 2015.

Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de