Vergebene Aufträge

Die LUBW muss entsprechend den für das Land Baden-Württemberg geltenden Vorschriften Verträge über Lieferungen und Leistungen öffentlich ausschreiben, sofern der Auftragswert 40.000 EURO (netto) übersteigt.

Hier finden Sie alle Informationen über Auftragsvergaben, zu denen die LUBW nach vergaberechtlichen Regelungen verpflichtet ist. 

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