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„Besonders besorgniserregende Stoffe“ - Listen und Pflichten

Besonders besorgniserregende Stoffe können in vielen unterschiedlichen Produkten unseres alltäglichen Lebens enthalten sein. Ein Beispiel sind per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC), die unter anderem in Outdoorjacken oder in Beschichtungen von Pfannen vorhanden sein können. Verwenden Hersteller, Importeure oder Händler SVHC in ihren Erzeugnissen, müssen sie bestimmte Pflichten erfüllen. Dazu zählt zum Beispiel die Informationspflicht gegenüber gewerblichen Abnehmern sowie auf Anfrage gegenüber privaten Verbrauchern. Das Besondere an dem Informationsangebot sind die zahlreichen Arbeitshilfen in Form von übersichtlichen Material- und Stofflisten. Wenn man weiß, aus welchen Materialien sich ein Erzeugnis zusammensetzt, beispielsweise ein Kunststoff oder Textil, kann in der entsprechenden Materialliste zu dem Stoff gesucht werden.


Das Netzwerk REACH@Baden-Württemberg hat nun sein neues Online-Informationsportal zu „SVHC in Erzeugnissen“ veröffentlicht. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher, erhalten Informationen rund um den Einsatz von „chemischen Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften“. Diese Stoffgruppe wird mit SVHC abgekürzt. Das Netzwerk und die Webseiten werden von der LUBW Landesanstalt für Umwelt koordiniert und sind unter www.reach.baden-wuerttemberg.de im Web zu finden.


Oft sind KMU unsicher, ob sie Chemikalien der Gruppe SVHC einsetzen oder was beim Umgang mit diesen Stoffen genau zu beachten ist. Im Rahmen der Netzwerkveranstaltung „SVHC und Zulassung“ stellte Frau Dr. Natalie Schmidt, das Informationsangebot der Fachöffentlichkeit am 11.10.2018 im Novotel in Karlsruhe vor. Rund 100 Teilnehmer hatten so die Möglichkeit einen ersten Blick auf das bundesweit einmalige Angebot zu werfen.


Hintergrund

Das Netzwerk REACH@Baden-Württemberg ist ein Zusammenschluss verschiedener Wirtschaftsverbände und Behörden Baden-Württembergs, in dem die LUBW sowie auch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vertreten sind. Das Netzwerk unterstützt besonders kleine und mittlere Unternehmen mit Informationsveranstaltungen und einem Internetangebot bei der Umsetzung der REACH-Verordnung in der betrieblichen Praxis. Die REACH-Verordnung gibt in Europa den rechtlichen Rahmen zum Umgang mit chemischen Stoffen vor. Dabei steht REACH für die Registrierung (Registration), Bewertung (Evaluation), Zulassung (Autorisation) und Beschränkung chemischer Stoffe.

 

Bildnachweis: TypoArt BS/shutterstock.com