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29 Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg festgelegt

Laut einer vom Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlichten Studie zur Risikowahrnehmung von Strahlung, wissen nur wenige Menschen etwas über die gesundheitlichen Risiken durch Radon. Radon sendet als radioaktiver Stoff ionisierende Strahlung aus und kann aus dem Boden in Gebäude eindringen und sich darin ansammeln. Damit wird es zum Innenraumschadstoff und ist nach dem Rauchen eine der häufigsten Ursachen für Lungenkrebs.
Im Jahr 2019 hat das Umweltministerium als zuständige Behörde zusammen mit der LUBW die Kampagne „Von Grund auf sicher“ gestartet, um über das Thema Radon zu informieren. Die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg sollen so über die Risiken und Möglichkeiten der Radonvorsorge informiert werden. Damit kommt das Land auch einer gesetzlichen Verpflichtung nach. Im Rahmen der zielgruppenorientierten Informationskampagne informiert die LUBW insbesondere die allgemeine Bevölkerung sowie die Bauwirtschaft. Vor diesem Hintergrund lädt die LUBW alle interessierte Bürgerinnen und Bürger im Juni zu kostenlosen Online-Veranstaltungen über Radon ein. Neben ganz allgemeinen Fragen zu Radon, dessen Vorkommen und der Problematik als Innenraumschadstoff, wird auch über die neu festgelegten Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg informiert. Für die Beteiligten der Bauwirtschaft richtet die Radonberatungsstelle der LUBW Fachtagungen und Praxis-Workshops aus und versendet einen Radon-Newsletter.

Zum Schutz vor Radon hat der Gesetzgeber einen Referenzwert für Radon in Gebäuden von 300 Bq/m³ festgelegt. In Deutschland wird dieser Referenzwert durchschnittlich in 3 von 100 Gebäuden überschritten. Es gibt jedoch Gebiete, in denen erwartet wird, dass der Referenzwert in mehr Gebäuden als im Bundesdurschnitt, das heißt in 10 von 100, überschritten wird. Gemäß Strahlenschutzgesetz sind solche Gebiete als sogenannten Radonvorsorgegebiete auszuweisen. Für Baden-Württemberg hat das Umweltministerium 29 Gemeinden ermittelt, die zum 15.06.2021 als Radonvorsorgegebiete festgelegt werden. Die Festlegung der Gebiete erfolgt auf einer wissenschaftlich basierten Methode des Bundesamtes für Strahlenschutz. Grundlage sind unter anderem Radonmessdaten, bei deren Erhebung die LUBW das Umweltministerium unterstützt hat.

Mit der Festlegung der Radonvorsorgegebiete gelten in den entsprechenden Gemeinden gesetzliche Regelungen bei der Errichtung von Neubauten und für Arbeitsplätze. Nähere Informationen zur Festlegung der Gebiete finden Sie auf den Seiten des Umweltministeriums.

Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg: 29 Gemeinden im Südwesten Baden-Württemberg

Karte zeigt: Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg, Bildnachweis: © IAF Radioökologie GmbH/Ilke Schulz

 

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