Blog

 

Die Europäische Vogelschutzrichtlinie wird vierzig

Die „Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ (79/409/EWG) wurde vor 40 Jahren, am 2. April 1979, vom Rat der damaligen Europäischen Gemeinschaft beschlossen. Damit wurde erstmals für alle Mitgliedsstaaten ein einheitliches, umfassendes Schutzkonzept verbindlich.

 

Rückgang zahlreicher Vogelarten

Hintergrund war ein leider immer noch aktueller Trend: Der wissenschaftlich dokumentierte Rückgang zahlreicher Vogelarten. Grund waren vor allem der Verlust und die Entwertung von wichtigen Rast- und Brutplätzen, insbesondere von Feuchtgebieten, sowie die damals kaum oder gar nichtig eingeschränkte Bejagung vieler Vogelarten in Staaten der damaligen EU.

Die EG-Vogelschutzrichtlinie (VRL) stellt in vielen Bereichen die Grundlage für die Arbeit der Staatlichen Vogelschutzwarte Baden-Württemberg innerhalb der LUBW dar. Wichtigstes Instrument der VRL ist die Ausweisung von Vogelschutzgebieten (VSG). In Baden-Württemberg wurden für 39 Brutvogelarten die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete als „Special Protection Areas“ (SPA) ausgewiesen. 90 Gebiete unterliegen auf knapp 11% der Landesfläche diesem besonderen Schutzstatus. Gemeinsam mit den FFH-Gebieten bilden sie auf europäischer Ebene das weltweit größte Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000. In diesen Gebieten darf sich der Zustand für die entsprechenden Zielarten nicht verschlechtern, d.h. in Vogelschutzgebieten dürfen beispielsweise keine Infrastrukturmaßnahmen oder Nutzungsänderungen durchgeführt werden, die Vogelarten schaden. Die zugehörigen Managementpläne (MaP) bilden die Grundlage zur Sicherung der Natura 2000-Gebiete. Bis 2020 sollen für alle Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg Managementpläne erstellt werden.

Mittlerweile hat sich die Lage durch Schutzbemühungen vor allem für einige Großvogelarten (z. B. Weißstorch, Wanderfalke, Uhu) verbessert, hingegen sind die Bestände von ehemals häufigen Vogelarten – v.a.  von Bewohnern der Agrarlandschaft – dramatisch zurückgegangen. Aussagen zu langfristigen Bestandsveränderungen können anhand des Brutvogelmonitorings getroffen werden.

Der Schutzgedanke, der vor 40 Jahren der Vogelschutzrichtlinie zugrunde lag, muss sowohl in den Schutzgebieten als auch in der Gesamtlandschaft dringend weiterentwickelt und höchst konsequent umgesetzt werden, um die Biodiversität im Land zu erhalten.

Mehr zum Thema:

(Bilder von Dietmar Nill: Bilder im Text zeigen Neuntöter und Sperlingskauz, das Titelbild den Eisvogel)

Bildnachweis: TypoArt BS/shutterstock.com