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LUBW Monatsthema: Rote Listen

Zahlreiche Arten nehmen durch Eingriffe des Menschen in die Natur ab. Um den Erhaltungs- und Gefährdungszustand der Arten bewerten und daraus Handlungsbedarf und Maßnahmen ableiten zu können, werden regelmäßig so genannte „Rote Listen“ herausgegeben. Vorläufer dieser Listen gab es bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Form von kommentierten Verzeichnissen gefährdeter Arten.
Die erste Rote Liste für Vogelarten in Deutschland erschien 1971. Seitdem folgten viele weitere auch für andere Artengruppen der Tiere, Pflanzen und Pilze. Seit 1994 werden alle Arten mit einheitlichen Kategorien bezüglich ihrer Gefährdung eingestuft.

 Die einheitlichen Gefährdungskategorien der Roten Liste: Ausgestorben oder verschollen, vom Aussterben bedroht, stark gefährdet, gefährdet, extrem selten, Vorwarnliste, ungefährdet und Daten unzureichend.

Bild zeigt: Die einheitlichen Gefährdungskategorien für rote Listen. Bildnachweis: LUBW

Auch die Bundesländer geben Rote Listen der jeweils heimischen Arten heraus. In Baden-Württemberg ist für die Erstellung der Roten Listen die LUBW zuständig. Die erste Fassung der Roten Liste der Brutvögel erschien 1974, mitherausgegeben von der damaligen Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg. Diese listet neben ausgestorbenen Brutvogelarten auch „früher viel weiter verbreitete Vogelarten“. Dazu gehörten 1974 zum Beispiel auch der Uhu (Bubo bubo) und der Wanderfalke (Falco peregrinus).

Wanderfalke

Bild zeigt: Wanderfalke. Bildnachweis: Chris Hill/shutterstock.com

Ein Blick auf die in diesen Tagen veröffentlichte aktuellste Fassung der Roten Liste der Brutvögel Baden-Württembergs zeigt, dass diese und weitere Arten aufgrund gezielter Schutzmaßnahmen mittlerweile als ungefährdet eingestuft werden können. Ein weiteres Beispiel hierfür ist die Saatkrähe (Corvus frugilegus). Diese brütete nur in wenigen Kolonien in der Oberrheinebene und in Oberschwaben. Innerhalb von sechs Jahren (1969 bis 1974) war der Brutbestand um 37 Prozent auf nur noch 360 Brutpaare zurückgegangen. Hauptgrund hierfür waren illegale Störungen der Kolonien und Abschuss der Tiere. Mittlerweile konnte sich die Art aber durch Schutzmaßnahmen erholen und gilt als ungefährdet. 8.500 bis 9.500 Paare brüten laut der aktuellen Roten Liste in Baden-Württemberg.

Andere Arten haben im langfristigen Trend weiter abgenommen, wie beispielsweise die Knäkente (Spatula querquedula). Gab es 1974 noch etwa 50 Brutpaare, brüten laut aktueller Liste nur noch drei bis zehn Paare in Baden-Württemberg. Die Art ist in Baden-Württemberg vom Aussterben bedroht.

Um solche Bestandsänderung im Blick zu behalten und frühzeitig Schutzmaßnahmen zu ergreifen, sind Rote Listen ein wichtiges Instrument des Naturschutzes.

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Bildnachweis: TypoArt BS/shutterstock.com