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LUBW veröffentlicht Handlungshilfe zu Landschaftspflegematerial

Im Rahmen von Landschaftspflegearbeiten werden wertvolle Biotope unserer Kulturlandschaft erhalten, die Lebensraum für zahlreiche Pflanzen und Tiere bieten. Über die Landschaftspflege­richtlinie fördert und beauftragt das Land Baden-Württemberg zahlreiche Pflegemaßnahmen im Land. Bei der Pflege fällt Material, wie Wiesen- und Heckenschnitt an, das wieder verwertet werden kann.

In einem gemeinsamen Projekt von Kreislaufwirtschaft und Naturschutz wurden – mit der Unterstützung von vier unterschiedlich strukturierten Landkreisen in Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Freudenstadt, Landkreis Konstanz und Landkreis Ludwigsburg) – die bestehenden Verwertungswege und der Mengenanfall erhoben. Darüber hinaus wurde untersucht wie die Verwertung in den vier Landkreisen verbessert werden kann.
Weidetiere unter Bäumen

Bild zeigt: Beweidungsprojekt an einem ehemals extrem verbuschten Trockenhang bei Radolfzell. Ziel ist hier die Wiederherstellung blumenbunter Wiesen. Die Weidetiere helfen bei der Verteilung der Samen über die Fläche. Bildnachweis: Landschaftserhaltungsverband Konstanz

Eine wesentliche Erkenntnis des Projektes ist, dass deutlich weniger Material anfällt, als zu Beginn erwartet wurde und ein großer Teil des anfallenden Landschaftspflegematerials bereits hochwertig und gesetzeskonform verwertet wird. Die anfallenden Materialströme und der Mengenanfall an holzigem und krautigem Landschaftspflegematerial waren auf den betrachteten Flächen der vier Projektlandkreisen sehr unterschiedlich, was unter anderem auf die unterschiedliche Struktur und Flächennutzung zurückzuführen ist. Die wesentlichen Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Projekts wurden in einer praxisnahen Handlungshilfe zusammengefasst. Die Handlungshilfe soll den Beteiligten der Landschaftspflege in Baden-Württemberg wie zum Beispiel unteren Naturschutzbehörden, Landschaftserhaltungsverbänden, Maschinenringen oder landwirtschaftlichen Betrieben bei der rechtssicheren Erfassung, Aufbereitung und hochwertigen Verwertung von Landschaftspflege­material dienen. Zum anderen werden darin die rechtlichen Hintergründe erläutert, um bei der Verwertung der bislang noch nicht genutzten Anteile, also das verbleibende Potenzial, Rechtssicherheit zu erlangen und hochwertige Verwertungswege außerhalb der Landwirtschaft zu finden.

Bildnachweis: TypoArt BS/shutterstock.com