Blog

 

Wieviel REACH steckt in Verbraucherprodukten? Das Netzwerk REACH@Baden-Württemberg informiert

Mit dem Thema „Wieviel REACH steckt in Verbraucherprodukten? Anforderungen an Hersteller, Importeure und Handel“ war die letzte Informationsveranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg am 28. Oktober 2015 in Karlsruhe topaktuell. Am 10. September 2015 war ein von Unternehmen und Behörden lange erwartetes Urteil des Europäischen Gerichtshofes veröffentlicht worden, das eine Streitfrage zur Interpretation des Grenzwertes für besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen klärt (Genaueres dazu finden Sie hier). Entsprechend angeregt waren die Diskussionen der 104 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Die europäische REACH-Verordnung ist hauptsächlich für ihre Regelungen zur Herstellung und zum Import von Chemikalien bekannt. Darüber hinaus enthält sie aber auch einige Vorschriften, die sich auf Erzeugnisse beziehen. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte Informationspflichten für Produzenten und Handel, wenn der genannte Grenzwert für einen besonders besorgniserregenden Stoff im Erzeugnis überschritten ist. In sechs Vorträgen wurde das Thema aus dem Blickwinkel von Produzenten, Branchenverbänden, Handel und Behörde beleuchtet.

Die Vorträge der Veranstaltung können auf der Internetseite des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg (www.reach.baden-wuerttemberg.de) heruntergeladen werden, hier finden Sie auch zahlreiche weitere Informationen zum Thema REACH. Auch für das Jahr 2016 sind bereits Informationsveranstaltungen in Vorbereitung. Am 17. Februar 2016 findet zum Beispiel die Veranstaltung „Grundlagenwissen REACH und CLP“ statt, die speziell für Neueinsteiger in das Thema konzipiert ist.

 

Herr Dr. Giraud begrüßt die Teilnehmer

Bildnachweis: TypoArt BS/shutterstock.com