Bewertung der Ergenisse
Grenzwerte für die elektrische Feldstärke und die magnetische Feldstärke
In Deutschland wurde zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern 1996 die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) erlassen. Die Verordnung legt Grenzwerte für den Gesundheitsschutz fest, die auf international anerkannten Empfehlungen basieren. Diese Grenzwerte wurden inzwischen mehrfach bestätigt: 1998 durch eine Richtlinie der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP), 1999 durch eine EU-Rats-Empfehlung und im September 2001 durch eine Empfehlung der Strahlenschutzkommission.
Die 26. BImSchV gilt allerdings nicht für den gesamten untersuchten Frequenzbereich von 9 kHz bis 3 GHz. Für die Auswertung der vorliegenden Messergebnisse werden deshalb durchgängig die Beurteilunsgverfahren und Grenzwerte der EU-Rats-Empfehlung 1999/519/EG verwendet. Im folgenden Diagramm sind die dort angegebenen Grenzwerte für die elektrische Feldstärke (rot) und die magnetische Feldstärke (blau) in Abhängigkeit von der Sendefrequenz dargestellt.
Die 26. BImSchV gilt allerdings nicht für den gesamten untersuchten Frequenzbereich von 9 kHz bis 3 GHz. Für die Auswertung der vorliegenden Messergebnisse werden deshalb durchgängig die Beurteilunsgverfahren und Grenzwerte der EU-Rats-Empfehlung 1999/519/EG verwendet. Im folgenden Diagramm sind die dort angegebenen Grenzwerte für die elektrische Feldstärke (rot) und die magnetische Feldstärke (blau) in Abhängigkeit von der Sendefrequenz dargestellt.

In der nachfolgenden Tabelle werden für einige Sendeanlagen beispielhaft die verwendete Sendefrequenz und die sich daraus ergebenden Grenzwerte aufgeführt.
Sendeanlage | Frequenz | elektrische Feldstärke (V/m) | magnetische Feldstärke (A/m) |
Langwellensender | 153 kHz | 87 | 4,77 |
Mittelwellensender | 576 kHz | 87 | 1,27 |
Kurzwellensender | 6,030 MHz | 35,4 | 0,12 |
UKW-Sender | 97,8 MHz | 28 | 0,073 |
Fernsehen Kanal 8 | 196,25 MHz | 28 | 0,073 |
Fernsehen Kanal 50 | 703,25 MHz | 36,5 | 0,10 |
Mobilfunk D-Netz | 900 MHz | 41,2 | 0,11 |
Mobilfunk E-Netz | 1800 MHz | 58,3 | 0,16 |
Mobilfunk UMTS | 2000 MHz | 61 | 0,16 |
Hinweis: Die in diesem Abschnitt dargestellten Grenzwerte waren zum Zeitpunkt der Messung gültig und haben historischen Charakter. Die Grenzwerte der 26. BImSchV wurden im Jahr 2013 geändert und sind hier abrufbar.
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