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null Die diesjährige Offenland-Biotopkartierung der LUBW beginnt

Kartiert werden der Rems-Murr- und Bodensee-Kreis sowie die Kreise Lörrach und Böblingen

Die Blüte der Sibirischen Schwertlilie verwandelt die Pfeifengraswiesen am Bodensee im Frühjahr in ein blaues Blütenmeer. Quelle: Carsten Wagner.
Die Blüte der Sibirischen Schwertlilie verwandelt die Pfeifengraswiesen am Bodensee im Frühjahr in ein blaues Blütenmeer. Quelle: Carsten Wagner.
11.04.2022

Karlsruhe/Baden-Württemberg. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg startet ihre diesjährigen Offenland-Biotopkartierungen. Die von der LUBW beauftragten fachlich versierten Kartiererinnen und Kartierer sind in diesem Jahr in den Kreisen Lörrach und Böblingen sowie dem Bodensee- und Rems-Murr-Kreis unterwegs. Die Kartierungen erstrecken sich zeitlich vom Frühling bis in den Herbst. Dabei werden auch artenreiche Mähwiesen erfasst, für deren Erhalt Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung in Deutschland trägt.  

Jeder Kreis hat besondere Kostbarkeiten

Jeder dieser Kreise beherbergt bedeutende Biotope und Besonderheiten. Das nordöstliche Bodenseeufer ist geprägt durch Riedwiesen, Röhrichte und Flachwasserzonen. Typische Biotope für den Südschwarzwald sind Borstgrasrasen und Flügelginsterweiden. Die dicht besiedelte und agrarwirtschaftlich genutzte Region um Böblingen zeichnet sich durch eine Vielzahl an artenreichen Magerrasen und Gehölzbiotopen aus. Im Rems-Murr-Kreis sind neben Trockenmauern und Hohlwegen auch zahlreiche Nasswiesen als Besonderheiten zu verzeichnen.

Kartierungen als wichtige Grundlage zur Bestandsaufnahme und Bewahrung von bedeutenden Biotopen für Naturschutz und Landwirtschaft

„Die artenreichen Biotope Baden-Württembergs prägen das Landschaftsbild und bieten zahlreichen vom Aussterben bedrohten Arten eine Heimat. Die Kartierungen liefern unverzichtbare Datengrundlagen, um diese Kleinode zu erhalten“, erläutert Werner Altkofer, stellvertretender Präsident der LUBW und betont: „Nur durch ein gemeinsames verantwortungsvolles Handeln von Naturschutz und Landwirtschaft kann es gelingen, diese beeindruckenden Kleinode zu erhalten. Dazu fließen die Ergebnisse der Kartierungen auch in die Förderkulisse der Landwirtschaft ein.“

Kartierungen zum Schutz von Natur und Landschaft wurden sowohl auf Bundesebene als auch vom Land Baden-Württemberg gesetzlich verankert. In Baden-Württemberg verantwortet die LUBW diese wichtige Aufgabe. „Die Kartierungen werden wiederkehrend durchgeführt. Nur so kann auch die Entwicklung des Bestandes nachvollzogen werden“, erläutert Altkofer.

Erste Ergebnisse und Auswertungen der Erhebungen aus den Jahren 2010 bis 2020 können auf der LUBW-Webseite „Offenland-Biotopkartierung/Ergebnisse“ abgerufen werden.

Informationsveranstaltungen: Bürgerinnen und Bürger

Zu Beginn der Kartierungen im Jahr 2022 bietet die LUBW Informationsveranstaltungen im Gelände an, bei denen Interessierte einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Die Veranstaltungen werden Anfang Mai 2022 in den verschiedenen Kreisen durchgeführt. Bürgerinnen und Bürger können sich anmelden über die E-Mail-Adresse: Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de.

Hinweis:

Im Rahmen der Erhebungen ist es den fachlich versierten Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke im Gelände ohne vorherige Anmeldung zu betreten

Hintergrundinformation

Informationsveranstaltungen: Medienvertreterinnen und Medienvertreter

Interessierte Journalisten können sich ebenfalls gerne zu den Informationsveranstaltungen anmelden. Am Ende der Veranstaltung stehen Ihnen Mitarbeitende der LUBW für Fragen zur Verfügung. Anmeldung bitte über: pressestelle@lubw.bwl.de. Zeitnah zu den Veranstaltungen erhalten Sie dann weiterführende Informationen.

Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wird erst kurzfristig bekanntgegeben werden können, ob die diesjährigen Veranstaltungen wie geplant in Präsenz abgehalten oder im Format einer Webkonferenz angeboten werden.

Rückblick

Die letzte Kampagne zur kompletten Erfassung der Offenland-Biotope in allen 1.101 Gemeinden Baden-Württembergs wurde in den Jahren 1992 bis 2004 durchgeführt. Der derzeit laufende Durchgang startete im Jahr 2010. 796 der 1.101 Gemeinden wurden seitdem erfasst. Nach Abschluss der diesjährigen Erhebungen werden die Daten der Öffentlichkeit über den Daten- und Kartendienst der LUBW gegen Ende 2023 zur Verfügung gestellt. Die Kartierergebnisse aus den letzten Jahren bis einschließlich 2020 sind hier bereits abrufbar.

Detaillierte Informationen zu den Zielen und Aufgaben der Offenland-Biotopkartierung sowie den gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf der LUBW-Webseite: Offenland-Biotopkartierung sowie im Flyer „Offenland-Biotopkartierung: Geschützte Lebensräume werden erfasst!

Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage für die Offenland-Biotopkartierung ist das Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Baden-Württemberg, das eine regelmäßige Aktualisierung der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 NatSchG gesetzlich geschützten Biotope vorsieht. Eine weitere gesetzliche Grundlage ist die Europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie). Baden-Württemberg ist danach verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen. Im Rahmen der Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen erheben und alle sechs Jahre an die EU melden. Da es sich bei einem Großteil der FFH-Lebensraumtypen zugleich um gesetzlich geschützte Biotope handelt, wird die Erhebung der geschützten Biotope und der FFH-Lebensraumtypen bei der Offenland-Biotopkartierung miteinander verknüpft.

Übersicht der 76 Gemeinden in den vier Landkreisen

Vorbehaltlich der aktuell laufenden Ausschreibung und der damit zusammenhängenden Vergabe ist geplant, in den folgenden 76 Gemeinden im Kartierjahr 2022/2023 die Biotope zu erfassen:

Rems-Murr-Kreis

Landkreis Lörrach

Landkreis Böblingen

Bodenseekreis

Allmersbach im Tal

Binzen

Aidlingen

Bermatingen

Backnang

Eimeldingen

Altdorf

Daisendorf

Berglen

Bellingen

Böblingen, Stadt

Deggenhausertal

Burgstetten

Häg-Ehrsberg

Bondorf

Eriskirch

Fellbach

Hasel

Deckenpfronn

Frickingen

Kernen im Remstal

Hausen im Wiesental

Ehningen

Friedrichshafen

Korb

Inzlingen

Gärtringen

Hagnau am Bodensee

Remshalden

Kandern

Gäufelden

Heiligenberg

Rudersberg

Kleines Wiesental

Grafenau

Immenstaad am Bodensee

Waiblingen

Lörrach, Stadt

Herrenberg

Kressbronn am Bodensee

Weinstadt

Malsburg-Marzell

Hildrizhausen

Langenargen

 

Maulburg

Holzgerlingen

Markdorf

 

Rheinfelden

Jettingen

Meckenbeuren

 

Rümmingen

Leonberg

Meersburg

 

Schliengen

Magstadt

Neukirch

 

Schopfheim

Mötzingen

Oberteuringen

 

Schwörstadt

Nufringen

Owingen

 

Steinen

Renningen

Salem

 

Weil am Rhein

Rutesheim

Sipplingen

 

Wittlingen

Schönaich

Stetten

 

Zell im Wiesental

Sindelfingen

Tettnang, Stadt

 

 

Steinenbronn

Überlingen, Stadt

 

 

Waldenbuch

Uhldingen-Mühlhofen

 

 

Weil der Stadt

 

 

 

Weil im Schönbuch

 

 

 

Weissach

 

 

 

Hinweis: Das Foto darf mit Nennung des Urhebers ausschließlich im Zusammenhang mit der Berichterstattung zu dieser Pressemitteilung genutzt werden. 

Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de